& 1. Buch. KEinleitende Lehren.
ist gegen Einkommens- und Vermögenssteuern. Den Unterschied
von Domanium und Ararium verwerfend, betrachtet er alle Ein-
nahmen als Staatseinnahmen. Justi stellt allgemeine Steuer-
prinzipien — „fünf Grundregeln“ — auf, die einigermaßen an die
von Adam Smith erinnern. Die beste Grundlage der Einkünfte
ist ein volkreiches Land und ein blühendes Gewerbe. Der Staat
soll so viel Steuern erheben, als ohne Nachteil den Untertanen ent-
zogen werden kann. Wichtig ist auch seine Stellungnahme bezüg-
lich der Steuerbewilligung, indem er es tadelt, daß die Steuern
auf beständig bewilligt werden, während dieselben von den Stän-
den oder den Repräsentanten des Volkes von Jahr zu Jahr be-
willigt werden sollten. Justi ist gegen die Verpachtung der
Steuern, da Steuerpächter immer Blutegel des Volkes sind. Er
beschäftigt sich auch mit der Frage der Staatsausgaben, die, wie
er sagt, von den bisherigen Kameralisten so gut wie gänzlich über-
gangen wurden. Auf den Militäretat rechnet er wenigstens die
Hälfte der Einkünfte. Der Frage der Staatsschulden widmet er
weniger Aufmerksamkeit. Er billigt das System des Staatsschatzes,
das in Preußen so günstige Ergebnisse aufwies. Er ist gegen aus-
ländische Anlehen. Justi hat sich auch dadurch Verdienste er-
worben, daß er die Finanzwissenschaft selbständig und systematisch
behandelt, der Schöpfer des ersten selbständigen Werkes über Fi-
nanzwissenschaft ist. KEr erkennt die historische Entwicklung der
finanziellen Institutionen. Die Frage der volkswirtschaftlichen Wir-
kungen der Besteuerung erweckt sein Interesse. Im allgemeinen
haben auf Justi’s Ansichten die Erfahrungen der Zeit Maria
Theresias und Friedrichs d. Gr., „der Geist der Gesetze“
von Montesquieu, der Antimacchiavelli von Friedrich d. Gr.,
großen Einfluß ausgeübt. Seine Hauptwerke: Systematische Ab-
handlung aller ökonomischen und Kameralwissenschaften (1755)
und System des Finanzwesens (1766).
5. Physiokratie. Es kann nicht in Zweifel gezogen wer-
den, daß in der Geschichte der Finanzwissenschaft das physio-
kratische System eine bedeutende Rolle spielt. Hier wurde zuerst
der schwierige Versnch gemacht, die Staatswirtschaft auf eine mög-
lichst einfache, natürliche, rationelle Grundlage zu stellen. Viel-
leicht hat sich nirgends ein fehlerhaftes, drückendes, ungerechtes,
ungesundes, volkswirtschaftlich schädliches, politisch empörendes
Steuersystem mit ganzer Wucht fühlbarer gemacht als in dem vor-
revolutionären Frankreich. Darum ließen schon Vauban, Boi-
guillebert ihre Stimme zugunsten eines einfacheren und gerech-
teren Steuersystems hören. Die theoretische Basis für ein solches
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