& 1. Buch. KEinleitende Lehren.
ist gegen Einkommens- und Vermögenssteuern. Den Unterschied
von Domanium und Ararium verwerfend, betrachtet er alle Einnahmen
als Staatseinnahmen. Justi stellt allgemeine Steuerprinzipien
— „fünf Grundregeln“ — auf, die einigermaßen an die
von Adam Smith erinnern. Die beste Grundlage der Einkünfte
ist ein volkreiches Land und ein blühendes Gewerbe. Der Staat
soll so viel Steuern erheben, als ohne Nachteil den Untertanen entzogen
werden kann. Wichtig ist auch seine Stellungnahme bezüglich
der Steuerbewilligung, indem er es tadelt, daß die Steuern
auf beständig bewilligt werden, während dieselben von den Ständen
oder den Repräsentanten des Volkes von Jahr zu Jahr bewilligt
werden sollten. Justi ist gegen die Verpachtung der
Steuern, da Steuerpächter immer Blutegel des Volkes sind. Er
beschäftigt sich auch mit der Frage der Staatsausgaben, die, wie
er sagt, von den bisherigen Kameralisten so gut wie gänzlich übergangen
wurden. Auf den Militäretat rechnet er wenigstens die
Hälfte der Einkünfte. Der Frage der Staatsschulden widmet er
weniger Aufmerksamkeit. Er billigt das System des Staatsschatzes,
das in Preußen so günstige Ergebnisse aufwies. Er ist gegen ausländische
Anlehen. Justi hat sich auch dadurch Verdienste erworben,
daß er die Finanzwissenschaft selbständig und systematisch
behandelt, der Schöpfer des ersten selbständigen Werkes über Finanzwissenschaft
ist. KEr erkennt die historische Entwicklung der
finanziellen Institutionen. Die Frage der volkswirtschaftlichen Wirkungen
der Besteuerung erweckt sein Interesse. Im allgemeinen
haben auf Justi’s Ansichten die Erfahrungen der Zeit Maria
Theresias und Friedrichs d. Gr., „der Geist der Gesetze“
von Montesquieu, der Antimacchiavelli von Friedrich d. Gr.,
großen Einfluß ausgeübt. Seine Hauptwerke: Systematische Abhandlung
aller ökonomischen und Kameralwissenschaften (1755)
und System des Finanzwesens (1766).
5. Physiokratie. Es kann nicht in Zweifel gezogen werden,
daß in der Geschichte der Finanzwissenschaft das physiokratische
System eine bedeutende Rolle spielt. Hier wurde zuerst
der schwierige Versnch gemacht, die Staatswirtschaft auf eine möglichst
einfache, natürliche, rationelle Grundlage zu stellen. Vielleicht
hat sich nirgends ein fehlerhaftes, drückendes, ungerechtes,
ungesundes, volkswirtschaftlich schädliches, politisch empörendes
Steuersystem mit ganzer Wucht fühlbarer gemacht als in dem vorrevolutionären
Frankreich. Darum ließen schon Vauban, Boiguillebert
ihre Stimme zugunsten eines einfacheren und gerechteren
Steuersystems hören. Die theoretische Basis für ein solches
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