D. VII. Abschnitt. Zölle. 381
Stoffes gehört daher in die Volkswirtschaftslehre. Es ist auch
kaum zu billigen, wenn einzelne Schriftsteller die gesamten Fragen
der Zollpolitik in der Finanzwissenschaft behandeln. Die Finanz-
wissenschaft befaßt sich nur mit jenem Teil des zollpolitischen
Problems, welcher finanzielle Bedeutung hat; die im Interesse der
Volkswirtschaft oder zu anderen Zwecken erhobenen Zölle kommen
hier nur nach ihrer finanziellen Seite in Betracht und darum sind
es namentlich die finanziellen Zölle, die hier Berücksichtigung
finden.
Jene Zölle, deren Bestimmung in ihrem finanziellen Erfolge
liegt, nennen wir finanzielle Zölle. Nicht als ob diese Zölle
bloß finanzielle Wirkung hätten, denn auch der finanzielle Zoll
hat volkswirtschaftliche Folgen und hemmt in einem bestimmten
Maße den Verkehr, so wie umgekehrt auch die volkswirtschaftlichen
Zölle, die Schutzzölle, finanzielle Wirkung haben. Bei den finanziellen
Zöllen sind die wirtschaftlichen Wirkungen nur Nebenwirkungen, der
Zweck ihrer Anwendung ist ein rein finanzieller; der Staat dehnt
mit diesen Zöllen sein System der Verzehrungssteuern auf solche
Artikel aus, welche vom Auslande eingeführt werden. Die charak-
teristischste Gruppe der finanziellen Zölle ist jene, welche solche
Artikel umfaßt, die im Lande überhaupt nicht produziert werden
können, wo also kein Schutzbedürfnis besteht, also Waren, die
hauptsächlich aus natürlichen, klimatischen Gründen im Lande’ nicht
erzeugt werden können, wie z. B. die Kolonialwaren in der ge-
mäßigten Zone. Wo solche Zölle bestehen, dort kann deren Zweck
nur der der Schaffung von Einnahmen sein, da sie auf die Pro-
duktion keinen Einfluß ausüben, dem Auslande gegenüber dem In-
lande keinen Vorteil gewähren können. Zölle, die auf Waren gelegt
werden, deren Produktion im Inlande vermöge natürlicher Verhält-
nisse ausgeschlossen ist, gehören also xar” &Eoyrv zu den finanziellen
Zöllen. Ebenso drückt sich der Charakter des finanziellen Zolles
in der Regel darin aus, daß dieselben niedriger angesetzt werden
als die Schutzzölle. Will der Staat finanziellen Erfolg erzielen, so
muß der Zoll niedrig sein, damit er die Einfuhr nicht hemme, will
er den Schutz der inländischen Industrie sichern, so muß im Gegen-
teil der Zoll hoch sein, damit die Einfuhr der betreffenden Ware
erschwert werde. Die finanziellen Zölle werden also in der Regel
niedriger, die Schutzzölle höher sein müssen. Wird der finanzielle
Zoll auf Waren gelegt, die im Inlande erzeugt werden können,
dann kann derselbe auch einen mäßigen Schutz bieten, während
die Schutzzölle, wo sie ihr Ziel nicht erreichen, dem Staate mäßige
Kinnahme bieten können. Gewiß ist aber, daß die beiden Zwecke