a 4. Buch. V Teil. Die Steuern.
Zusammenhanges. Von besonderer Wichtigkeit ist auch bei den
auf dem Gebiete des Steuerwesens tätigen Organen Unabhängigkeit
nach Oben und Unten.
9 Postulate. Ein Haupterfordernis eines entsprechenden
Steuerverwaltungssystems ist die harmonische Befriedigung der
staatlichen und sozialen Interessen. Eine Gewähr bietet hierfür das
Zusammenwirken der staatlichen und sozialen Elemente, die Ver-
knüpfung des staatlichen und. autonomen Organismus. Dies ist um
so nötiger, als auf dem Gebiete des Steuerwesens sich natürlich
am stärksten der Gegensatz zwischen den Interessen des Staates
und den engherzig bestimmten Interessen des Individuums mani-
festiert. Den glattesten Ausgleich dieses Gegensatzes sichert eine
solche Einrichtung der Steuerverwaltung, die es möglich macht,
daß die Vertreter der einzelnen Interessengruppen gemeinsam an
der Erledigung der Aufgaben teilnehmen. Die Tätigkeit der Selbst-
verwaltung auf diesem Gebiete findet noch darin ihre Begründung,
daß das Steuerwesen solche Kenntnisse und eine derartige Orien-
tiertheit erfordert, welche bei den Mitgliedern der verschiedenen
sozialen Lebensberufe am besten zu finden sind. Und während auf
anderen Gebieten der Verwaltung das Selfgovernment eben infolge
des Umstandes versagt, das auf jedem Gebiete spezielle Fach-
kenntnisse erfordert werden, ist hier schon in dem Lebensberufe
und den individuellen Beziehungen die entsprechende Befähigung
gegeben. Andrerseits wirken wohl die individuellen Interessen
störend auf die entsprechende Erfüllung der selfgovernmentalen
Funktionen, was nur durch die richtige Auswahl der autonomen
Elemente und namentlich durch Vermeidung jeder einseitigen Klassen-
vertretung oder engherzigen territorialen Lokalpatriotismus *) zu er-
reichen ist.
Das ganze Gebiet der Steuerverwaltung durchzieht ein System
von Kontrollen, welche auf jedem Punkte die Aufgabe haben, das
Interesse des Staates gegenüber dem privaten Interesse zu schützen.
Namentlich bei den indirekten Steuern, den Zöllen spielen diese
Kontrollorgane eine große Rolle. Ihre Aufgabe ist eine um So
wichtigere und schwierigere, je weniger das Pflichtbewußtsein und
das staatliche Gemeingefühl der Staatsbürger oder einzelner Schichten
derselben entwickelt ist, je größer die Ansprüche des Staates sind
!) Sehr charakteristisch ist, was in dieser Beziehung Adam’s von der
Steuervorschreibung bei der property tax sagt: The assessors are commonly local
officers dependent for their places upon the suffrage of those whose property
they assess, and since these assessments are taken as basis of county and state
taxes as well as of township taxes a Strong temptation is presented to each
assessor to value the property in his township as low as possible (Finance, S. 445).
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