Full text: Finanzwissenschaft

300 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
fiskalischen Zwecken dienenden Registern usw. Stein ist der An- 
sicht, daß soweit es eine finanzielle Messung gibt, der durch das 
Bekenntnis verursachte Konflikt zwischen der staatsbürgerlichen 
Pflicht und dem HEinzelinteresse dem Individuum nicht zugemutet 
werden darf, mit Ausnahme der von ihm so genannten individualen 
Einkommensteuer, wo die finanzielle Messung versagt *). Bei allen 
von seiten der Steuerträger vorgelegten Daten müssen Garantien 
gewonnen werden, die deren ‚Richtigkeit bekunden. Diesem Zwecke 
dienen die Detaillierung der Bekenntnisse, das Aüfweisen von Ge- 
schäftsbüchern, ganz besonders aber die Bekräftigung mittels Ehren- 
wortes oder Eides. Die Verweigerung der Bekenntnisse, Angabe 
falscher Daten werden strenge bestraft werden müssen. Kngland 
hat bei den Kriegssteuern nicht bloß dafür gesorgt, dieselben hoch 
anzusetzen, sondern auch Vorsorge getroffen, daß der Staat nach 
Möglichkeit die Steuerquellen genau erforsche. Ohne diese Vor- 
kehrungen sind die Erhöhungen der Steuer kaum genügend, um 
den Staat in den Besitz der nötigen finanziellen Mittel zu setzen. 
Zur Kontrolle der Bekenntnisse dienen verschiedene Verfahren. 
Hierher gehört die Vergleichung der Daten mit aus anderen Quellen 
stammenden Daten, wo es namentlich von Vorteil ist, wenn diese 
Daten dem Interesse der Steuersubjekte dienen, das Steuersubjekt 
also danach trachtet, seine Lage möglichst günstig darzustellen. 
Wertvoll ist die Mitwirkung gewisser Personen, die in der Lage 
sind, die betreffenden Verhältnisse genau zu kennen, wie z. B. der 
Dienstherren bezüglich-ihres Personals, der Grundbesitzer hinsicht- 
lich der Pächter und umgekehrt, der Hausbesitzer hinsichtlich ihrer 
Mieter und umgekehrt. Die Mitwirkung von Berufsgenossen ist 
gleichfalls unentbehrlich, was bei der Zusammenstellung der Steuer- 
kommissionen in Betracht zu ziehen ist. Nicht zu verwerfen ist 
der Vorgang, wonach die Steuerbekenntnisse veröffentlicht werden 
und so die Kontrolle der Öffentlichkeit überlassen wird. Die 
Publikation wird oft gute Dienste leisten, obwohl hier alles von 
dem Charakter des Volkes abhängt. Es fehlt nämlich, wie wir 
weiter unten sehen werden, nicht an Erfahrungen, wonach die 
Publikation der Bekenntnisse nur zur Folge hatte, daß nun auch 
solche, die bisher ehrlich fatiert haben — das schlechte Beispiel 
sehend, dieses befolgten. Auch hat man die Erfahrung gemacht, 
daß mit der Zeit das Interesse abstumpft und sich niemand für die 
publizierten Daten interessiert, was auch damit zusammenhängt, 
daß ja nur wenige geneigt sind, zu denunzieren, wenn es sich nicht 
) Finanzwissenschaft I 2. 5S. 428. 
DD
	        
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