300 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
fiskalischen Zwecken dienenden Registern usw. Stein ist der An-
sicht, daß soweit es eine finanzielle Messung gibt, der durch das
Bekenntnis verursachte Konflikt zwischen der staatsbürgerlichen
Pflicht und dem HEinzelinteresse dem Individuum nicht zugemutet
werden darf, mit Ausnahme der von ihm so genannten individualen
Einkommensteuer, wo die finanzielle Messung versagt *). Bei allen
von seiten der Steuerträger vorgelegten Daten müssen Garantien
gewonnen werden, die deren ‚Richtigkeit bekunden. Diesem Zwecke
dienen die Detaillierung der Bekenntnisse, das Aüfweisen von Ge-
schäftsbüchern, ganz besonders aber die Bekräftigung mittels Ehren-
wortes oder Eides. Die Verweigerung der Bekenntnisse, Angabe
falscher Daten werden strenge bestraft werden müssen. Kngland
hat bei den Kriegssteuern nicht bloß dafür gesorgt, dieselben hoch
anzusetzen, sondern auch Vorsorge getroffen, daß der Staat nach
Möglichkeit die Steuerquellen genau erforsche. Ohne diese Vor-
kehrungen sind die Erhöhungen der Steuer kaum genügend, um
den Staat in den Besitz der nötigen finanziellen Mittel zu setzen.
Zur Kontrolle der Bekenntnisse dienen verschiedene Verfahren.
Hierher gehört die Vergleichung der Daten mit aus anderen Quellen
stammenden Daten, wo es namentlich von Vorteil ist, wenn diese
Daten dem Interesse der Steuersubjekte dienen, das Steuersubjekt
also danach trachtet, seine Lage möglichst günstig darzustellen.
Wertvoll ist die Mitwirkung gewisser Personen, die in der Lage
sind, die betreffenden Verhältnisse genau zu kennen, wie z. B. der
Dienstherren bezüglich-ihres Personals, der Grundbesitzer hinsicht-
lich der Pächter und umgekehrt, der Hausbesitzer hinsichtlich ihrer
Mieter und umgekehrt. Die Mitwirkung von Berufsgenossen ist
gleichfalls unentbehrlich, was bei der Zusammenstellung der Steuer-
kommissionen in Betracht zu ziehen ist. Nicht zu verwerfen ist
der Vorgang, wonach die Steuerbekenntnisse veröffentlicht werden
und so die Kontrolle der Öffentlichkeit überlassen wird. Die
Publikation wird oft gute Dienste leisten, obwohl hier alles von
dem Charakter des Volkes abhängt. Es fehlt nämlich, wie wir
weiter unten sehen werden, nicht an Erfahrungen, wonach die
Publikation der Bekenntnisse nur zur Folge hatte, daß nun auch
solche, die bisher ehrlich fatiert haben — das schlechte Beispiel
sehend, dieses befolgten. Auch hat man die Erfahrung gemacht,
daß mit der Zeit das Interesse abstumpft und sich niemand für die
publizierten Daten interessiert, was auch damit zusammenhängt,
daß ja nur wenige geneigt sind, zu denunzieren, wenn es sich nicht
) Finanzwissenschaft I 2. 5S. 428.
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