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4, Buch. V. Teil. Die Steuern.
d) die Unternehmergewinnsteuer;
e) die Verkehrssteuer.
Die einzelnen Produktionskräfte wirken bekanntlich in der
Produktion nur ganz ausnahmsweise isoliert. Die obige Einteilung
entspricht also nur dem Grundsatze: a potiori fit denominatio. Was
die Verkehrssteuer betrifft, so fügen wir dieselbe in diese Gruppe
ein, da in der arbeitsteiligen Gesellschaft auch der Verkehr zu den
Voraussetzungen der Einkommensverteilung gehört.
Das bereits bestehende Einkommen nimmt zwei Formen an,
indem es als Einkommen dem Verbrauch dient, oder als Vermögen
einen dauernden Gütervorrat bildet; die dieser Gruppe angehörigen
Steuern sind daher:
a) die Einkommensteuer und Körperschaftssteuer ;
b) die Vermögenssteuer.
Die Verwendung des Einkommens tritt am handgreiflichsten
im Verbrauch hervor, in die Gruppe der Steuern, welche dem Ver-
brauche der Steuerquellen folgen, gehören die Verbrauchssteuern.
Eine vierte Gruppe mußte, nicht aus theoretischen Gründen,
da diesen bloß die obige Dreiteilung entspricht, sondern mit Be-
rücksichtigung der positiven Finanzgesetzgebung, jene Steuern zu-
sammenfassen, welche gemischte Elemente der ersten zwei Gruppen,
ja selbst Elemente der Verbrauchssteuer in sich vereinigen, oder
in einer oder der anderen Richtung auf anderer Basis fußen, wie
die Wehrsteuer, die Umsatzsteuer. Hierher haben wir auch
einige unvollkommenere Steuerarten von eventuell mehr historischer
Bedeutung genommen, wie die Kopfsteuer usw. Hier behandeln
wir auch die Kriegssteuern usw.
a) Die Steuern der entstehenden Steuerquellen.
I. Abschnitt.
Die Grundsteuer.
1. Berechtigung. Von den produktiven Kräften der Außen-
welt wird natürlich am allerersten die im Boden verborgene Produktiv-
kraft entdeckt. Die Besteuerung dieser Produktivkraft ist die Auf-
gabe der Grundsteuer. Steuerobjekt der Grundsteuer ist der
landwirtschaftlich verwendbare Boden, Steuerquelle ist die-Grumiremnte
xesp. jener durchschnittliche Reinertrag, welcher bei gewöhnlichem
Fleiß und dem üblichen Bewirtschaftungssystem in durchschnittlichen