Full text: Finanzwissenschaft

AUT 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
welcher auf Grund der einzelnen Elemente des Gewerbes festgesetzt 
wird, und dem proportionalen Steuersatz (droit proportionnel), 
welcher von der Größe der bezahlten Miete abhäugig ist. Die Ge- 
werbe sind in vier Klassen eingeteilt; in die erste gehören die 
kleinen und mittleren Handelsgeschäfte, dieselbe zerfällt in acht 
Unterklassen; in die zweite (mit fünf Unterklassen) gehört der 
Großhandel, in die dritte Klasse (mit fünf Unterklassen) gehören 
Fabrikanten und Industrielle und in die vierte die sogenannten 
liberalen Berufe. 
3.Gesellschaftssteuer. Auf der jüngsten Stufe der wirt- 
schaftlichen Entwicklung hat keine Unternehmungsform die hohe 
Bedeutung erlangt, wie die Aktiengesellschaft. Dies ist vorerst 
dem Umstande zuzuschreiben, daß durch: die Aktiengesellschaften 
es gelungen ist, riesige Kapitalien anzusammeln und zu organisieren, 
was gerade bei dem gegenwärtigen Stande und den neuen Aufgaben 
der Produktion von größter Wichtigkeit war. Da die Aktiengesell- 
schaften demnach nur eine spezielle Form der Unternehmung sind, 
so können dieselben natürlich in derselben Weise besteuert werden, 
wie andere wirtschaftliche Unternehmungen. _Nichtsdestoweniger 
hat man in einzelnen Staaten die Aktiengesellschaften aus der all- 
gemeinen Erwerbssteuer herausgenommen und eine eigene Aktien- 
gesellschaftssteuer konstruiert. Hierzu hat vor allem der Umstand 
Anlaß geboten, daß die Erfassung der Steuerbasis bei diesen zur 
öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Gesellschaften auf das 
Genaueste möglich ist. Dann huldigt man der Ansicht, daß die 
Aktiengesellschaften eine größere Leistungsfähigkeit aufweisen. Frei- 
lich müßte auch der Umstand geltend gemacht werden, natürlich 
wieder zugunsten der Aktiengesellschaften, daß bei den einzelnen 
Steuersubjekten der Staat auf die Erfassung der vollen Steuerbasis 
nicht rechnen kann. Wie dem auch sei, die Aktiengesellschafts- 
steuer arbeitet überall mit hohen Steuerfußen, die in einzelnen 
Staaten (Ungarn) progressive bis zu 30 Prozent ansteigen. Die 
neuere Entwicklung findet darin seinen Ausdruck, daß an Stelle 
der Erwerbssteuer eine Einkommenssteuer tritt, die Körperschafts- 
steuer. 
V. Abschnitt. 
Verkehrssteuern. 
1. Börsensteuer. Die allgemeinen Prinzipien der Verkehrssteuern 
sind in einem früheren Abschnitte besprochen worden. Hier sollen 
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