Full text: Finanzwissenschaft

4: 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Betracht zu ziehenden Faktoren noch viel zahlreicher, doch lassen 
sich dieselben in Gesetzen kaum fixieren !). Die ideale Gerechtig- 
keit läßt sich eben nicht erreichen, denn die günstigen und un- 
günstigen Momente sind in ihrer Gesamtheit nicht erfaßbar und 
oft in Geldbeträgen überhaupt nicht auszudrücken. 
5. Abzüge. . Bei der Berechnung des Einkommens werden 
gewisse Beträge in Abzug gebracht: a) alle auf Erwerb des 
Einkommens gerichteten Kosten, Betriebs- und Direktionsaus- 
gaben, Amortisation usw. Während dieser Grundsatz für die 
Sachgüterproduktion allgemein anerkannt ist, findet derselbe bei 
der Produktion der physischen oder geistigen Arbeitskraft keine 
Anwendung. Daß ein Beamter, ein Schriftsteller, ein Künstler, ein 
Gelehrter nach seinem ganzen Einkommen besteuert wird, der 
Arbeiter nach seinem ganzen Lohne, stimmt mit dem entwickelten 
Prinzip nicht überein, denn auch diese Berufszweige haben ihre 
Produktionskosten. Freilich zeigen sich hier große Schwierigkeiten, 
verursacht durch die großen Unterschiede in diesen Kosten. Der 
eine Gelehrte mag kolossale Summen für Bibliothek, Reisen usw. 
verausgaben, der andere ein Minimum. Trotzdem muß darauf hin- 
gewiesen werden, daß diese Frage ihre Lösung fordert *); b) die 
Prämien der Schadenversicherung; c) Lebensversicherungsprämien 
bis zu einer gewissen Summe; d) die verschiedenen Beiträge zu 
Kranken-, Invaliden-,.Alters-, Witwen-, Waisenkassen usw., sofern 
der Steuerzahler hierzu durch Gesetz oder Vertrag verpflichtet ist; 
e) die eingezahlten direkten Steuern — mit Ausnahme der Kin- 
kommenssteuer selbst —, Kommunalsteuern, indirekte Steuern, So- 
fern sie der Produktion zur Last fallen; f) Schuldzinsen und andere 
das Einkommen mindernde Lasten. Dagegen können solche Aus- 
gaben nicht abgezogen werden, welche auf Reparatur und Ver- 
mehrung des Vermögens, Tilgung von Schulden verwendet werden, 
ferner Verluste, welche das Vermögen selbst betreffen, Zinsen des 
in das Unternehmen investierten eigenen Kapitals, die zum Unter- 
halt der eigenen Person und der Familie verwendeten Ausgaben, 
Betracht: außergewöhnliche Belastung durch Unterhalt und Erziehung der 
Kinder, Verpflichtung zum Unterhalt mittelloser Angehöriger, Erfüllung der 
aktiven Dienstpflicht im stehenden Heere oder in der stehenden Marine durch 
den Steuerpflichtigen, andauernde Krankheit und besondere Unglücksfälle.“ 
1) Trotzdem übertreibt folgende Auffassung: „Die Einkommenssteuer ist 
nicht feinfühlig und kann es nicht sein. Sie hat gar kein Verhältnis zur per- 
sönlichen Mannigfaltigkeit und die sentimentalen Schnörkel, die ihr angeheftet 
werden, sind nur eine Verbeugung vor dem sozialen Zeitalter.“ (Neue Freie 
Presse, 1916, 18. April.) ) | 
?) Moll, a. a. O. S. 93 ist für Abzug eines Mindestbedarfs von dem Kin- 
kommen im allgemeinen. 
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