Full text: Finanzwissenschaft

4. 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
sprechenden inquisitorischen Charakter verleihen kann, so empfiehlt 
es sich den Gebrauch der gedachten Befugnisse auf diejenigen Fälle 
zu beschränken, in welchen ohne solchen eine sachentsprechende 
Einschätzung nicht ausgeführt werden kann und die Kommission 
die Gefahr läuft, zum Nachteile der Staatskasse oder der Beitrags- 
pflichtigen in erhebliche Irrtümer zu verfallen. Die Formulierung 
der diesen Personen vorzulegendem Fragen darf auch in diesen 
Fällen über das Bedürfnis nicht hinausgehen und es ist von der 
Kommission jedes unnötige Eindringen in die Privatverhältnisse der 
einzuschätzenden Personen zu vermeiden. 
10. Geschichtliches und Tatsächliches. Wir gehen 
nun zur Darstellung der bedeutenderen Einkommenssteuerysteme 
über !). In erster Reihe steht England, welches die Kinkommenssteuer 
zuerst in sein Steuersystem aufgenommen hat und für die kon- 
tinentalen Gesetzgebungen vorbildlich war. Die englische Kin- 
kommenssteuer hat Pitt im Jahre 1798 eingeführt als property 
and income tax. In ihrer ersten Form war sie eigentlich eine 
Steuer auf Grund der Gebrauchssteuer; Pitt ließ nämlich mit 
dieser Steuer alle jene belasten, die die assessed taxes (Steuer auf 
Wagen, Dienerschaft, Pferden, Hunden usw.) in ihrer 3—5fachen 
Höhe bezahlen. Es war also eine Besteuerung des Einkommens 
berechnet auf Grund gewisser Ausgaben. Sie mißlang, und wurde 
im nächsten Jahre zu einer Einkommenssteuer umgestaltet. Diese 
Einkommenssteuer war nur eine außerordentliche Steuer, welche zur 
Deckung der durch den Kampf gegen Napoleon verursachten 
Kriegskosten diente. Disraeli nannte die Einkommenssteuer die 
„dritte Verteidigungslinie“ Englands. Anfangs war sie bloß eine 
Ergänzungssteuer zu den Assessed taxes. Im Jahre 1799 wurde 
sie zur allgemeinen Einkommenssteuer, welche auf dem Bekenntnis 
der Steuerträger beruhte. Die englische Kinkommenssteuer war 
ursprünglich im Grunde keine eigentliche Einkommenssteuer, sondern 
mehr eine Zusammenfassung der einzelnen Ertragssteuern ), so daß 
in der Tat die gesamten Steuerquellen erfaßt sind. In diese Er- 
tragssteuern sind aber gewisse, für die Einkommenssteuer charak- 
‚ 2) Siehe hierüber auch die erste Auflage dieses Werkes und „Die deutsche 
Einkommenssteuer vor und nach dem Kriege“ (Statistik des deutschen Reiches 
Bd. 312, Berlin 1925), welche eine vergleichende Zusammenfassung der im Deut- 
schen Reiche bestandenen Einkommenssteuern enthält. 
?) Wagner, Eine einkommenssteuerartige Zusammenfassung eines Systems 
von Ertragssteuern (Finanzwissenschaft, III. Teil S. 239). Nicholson, The 
five schedules may well be regarded as so many distinet taxes (Public finance, 
1895, S. 449). Leroy-Beaulieu, Les cinqs cedules de l’Income tax peuvent 
et doivent £tre consideres comme des impots absolument distincts les uns des 
autres (Traite des finances, 6 €d., 5. 525). 
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