4b; _ 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Einkommen und fixes erarbeitetes Einkommen; 4. erarbeitetes Einkommen.
Der Steuerfuß beträgt in der ersten Klasse gegenwärtig
(1827/28) 22 Prozent, in der letzten Klasse 9 Prozent, in den übrigen
11—16 Prozent. Das Existenzminimum ist in jeder Klasse verschieden,
wird aber nach dem 1. Januar 1929 in allen Klassen
2000 Lire betragen. Gleichzeitig. wurde eine Übersteuer eingeführt
für Einkommen über‘ 10000 Lire. Die UÜbersteuer beginnt mit
1 Prozent und steigt bis 10 Prozent bei Einkommen über 1 Million
Lire *).
Im Gegensatz zu den Eroberungen, die die Idee der Einkommenssteuer
schon vor dem Weltkriege unzweifelhaft gemacht hat, stand
die Erscheinung des ausdauernden, man kann zugleich sagen, hartnäckigen
Widerstandes, den Frankreich derselben entgegensetzte.
Seit hundert Jahren steht das Problem der Einkommenssteuer auf
der Tagesordnung und wurde immer wieder abgelehnt, so wenig vermochte
das französische Volk die Ungerechtigkeiten, die Plackereien
vergessen, welche die persönlichen Steuern des ancien regime mit
sich brachten. Aus diesem Gefühl entwickelte sich das starre Festhalten
an das Ertragssteuersystem, welches das rücksichtslose Kindringen
in die Verhältnisse des Einzelnen vermeidet. Man will
dem Staate geben, was des Staates ist, doch verlange er nicht das
Unmögliche, daß der Steuerträger selbst seine Haut zu Markte
trage. Der Staat”möge nach den Steuerquellen forschen und dementsprechend
seine Steuern eintreiben. Diese Auffassung der breiten
Schichten der Bevölkerung, die in ihrer Mehrzahl aus kleinen
Bourgeois und kleinen Bauern besteht, die sehr empfindlich sind,
machte die Einführung der Einkommenssteuer trotz vielfacher Versuche
unmöglich. Alle hierauf abzielenden Gesetzesvorschläge und
Anträge — deren Zahl ziemlich groß — wurden abgelehnt. So
im Jahre 1848 (Berichterstatter Parieu), der Passy’sche Vorschlag
von 1849, der Antrag von Saint-Beuve 1851, von
Casimier-Perier 1871, von Gambetta 1876, von Dauphin 1887,
von Peytral 1888, von Doumer 1896, von Rouvier 1904,
von Caillaux 1907. Von diesem wohldurchdachten Vorschlag
sagt Leroy-Beaulieu, der Gegner jeder Einkommenssteuer, daß
mit diesem Gesetzesvorschlag der moderne Fiskalismus auf den
Fiskalismus des ancien r6gime zurückgreife, was so viel heißt, als
die Verfolgung der Steuerzahler bis aufs Messer, die Überwachung
und Kontrolle derselben bis zur Manie, der Sieg des Inquisitors,
mit. dem die Gerechtigkeit wenig gewinnen, die Freiheit aber viel
S 48 McGuire, Italy’s international economic position (New York 1926)
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