F. IV. Abschnitt. Die einmaligen Vermögenssteuern (Vermögensabgaben). 465
Es IV. Abschnitt.
Die einmaligen Vermögenssteuern (Vermögensabgaben).
"1. Schwierigkeiten. Von der regulären Vermögenssteuer ist
die einmalige Vermögenssteuer zu unterscheiden, die von ver-
schiedenen Seiten hauptsächlich als Mittel zur Tilgung der Kriegs-
anlehen, zur Bekämpfung der Inflation vorgeschlagen wurde. In
der finanzwirtschaftlichen Literatur ist der Gedanke nicht neu.
Namentlich Ricardo hat sich zur Tilgung der Kriegsanlehen aus
dem Napoleonischen Kriege dafür ausgesprochen. Damals aber
hatte es sich bloß um ein Neuntel des Vermögens gehandelt. Ebenso
tauchte die Idee aus Anlaß der französischen Kriegsentschädigung
auf, wo aber eine 5prozentige Steuer genügt hätte, während es
sich nach dem Weltkriege je nach der Größe der Verschuldung in
den betreffenden Staaten um eine 20— 50 prozentige Steuer gehandelt
hätte. Der Weltkrieg hat trotzdem die Idee wieder auf die Tages-
ordnung gesetzt. Die Idee hatte Anhänger und Gegner. In einigen
Punkten ist doch ziemliche Übereinstimmung. Es ist so ziemlich
geklärt, daß die Kriegsanlehen nur zum Teil durch eine auch ziem-
lich starke Vermögenssteuer getilgt werden könnten. Ferner ist es
ziemlich geklärt, daß diese Steuer auf mehrere Jahre: verteilt
werden müßte. Auch kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die
Durchführung außerordentlichen Schwierigkeiten begegnet und große
Ungleichheiten verursacht. Überdies ist immer zu befürchten, daß
starke Hinterziehungen stattfinden und daß die Gefahr nicht aus-
geschlossen ist, wonach die Eingänge nicht zur Schuldentilgung
verwendet werden. Natürlich muß die einmalige Vermögenssteuer,
um nicht ungerecht zu sein, eine Ergänzung in einer einmaligen
Einkommensteuer finden, zur Heranziehung jener kräftigen Steuer-
subjekte, die wohl kein Vermögen, aber ein hohes Einkommen be-
sitzen. Eine große Gefahr einer einmaligen Vermögenssteuer be-
steht auch darin, daß sie nicht nur das Privatvermögen verkürzt
und so einerseits auf Produktion, andererseits auf Konsumtion
schädlich einwirkt, sondern auch darin, daß sie von der Vermögens-
bildung abschreckt, da viele die Furcht nicht loswerden, daß die
einmalige Vermögenssteuer eine mehrmalige werden kann. C/est
le premier pas qui coüte. Die Hingabe des Vermögens ist auch
Hingabe des daraus fließenden Einkommens, der Frucht des Ver-
mögens, vermindert also sukzessive die Einnahmen aus den Ertrags-
und Einkommenssteuern. Mit Recht hob Dietzel!) die außer-
') Die Neuordnung der deutschen Finanzwirtschaft (München u. Leipzig 1918).
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl. ‚
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