Full text : Finanzwissenschaft

IV. Abschnitt. Hilfswissenschaften der Staatshaushaltslehre. 31
gestaltung des ganzen Steuerwesens, erhöht dessen sozialethischern
Inhalt und schafft Steuern, welche namentlich das arbeitslose Einkommen
 heranziehen.
Mit dem Vorangehenden ist es nur teilweise im Gegensatze,
wenn Vocke den sozialpolitischen Gesichtspunkt zurückweist, da
er alles, was rechtmäßig vom Steuerwesen gefordert werden kann,
als Konsequenz des sittlichen Prinzipes auffaßt, während alles, was
über dasselbe hinausgeht, als diesem Gebiete fremd und mehr auf
guter Meinung als auf Klarheit und Folgerichtigkeit beruhend abzuweisen
 ist. (Vorwort.)
IV. Abschnitt.
Hilfswissenschaften der Staatshaushaltslehre,
insbesondere ihr Verhältnis zur Sozialökonomie.
1. Volkswirtschaftslehre. Das Wissen ist eins und so
sind denn alle Wissenschaften im Verhältnisse zueinander Hilfswissenschaften.
 Im engeren Sinne betrachten wir aber als Hilfswissenschaften
 jene, welche mit einer Wissenschaft in engerer Beziehung
 stehen, mit derselben eine größere Gruppe von Wissenszweigen
 bilden, für dieselbe die Vorkenntnisse liefern, deren Material
ergänzen, deren Basis befestigen, deren Anwendung vermitteln,
deren Prinzipien klären.
Die Finanzwissenschaft steht vor allem mit den ökonomischen
Doktrinen, namentlich mit der politischen Ökonomie, mit der Sozialökonomie
 in engster Verbindung. Schon die vorhergehenden
Krörterungen haben uns Einblick in den Zusammenhang zwischen
Finanzwissenschaft und Sozialökonomie gezeigt. Doch ist es nun
nötig, zur genauen Kennzeichnung des Charakters der Finanzwissenschaft
 die Beziehungen beider Wissenschaften zueinander näher zu
untersuchen.
Die Sozialökonomie erforscht die allgemeine Ordnung der sozialen
 Wirtschaft, die Gesetze und Regeln dieser Ordnung. Der
Staatshaushalt, als eine Spezies der Gesamtwirtschaften, der kollektiven
 Wirtschaftsindividualitäten, steht dementsprechend gleichfalls
unter der Macht dieser Gesetze und Regeln. Die Erscheinungen
der sozialen Wirtschaft wirken entscheidend auf die Staatswirtschaft
ein und bestimmen deren Richtung. Umgekehrt hat auch die Staatswirtschaft
 ihre ökonomischen Rückwirkungen u. zw. sowohl auf
die Produktion, als auf Zirkulation, Distribution, Konsumtion
            
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