Full text: Finanzwissenschaft

F.. I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. x 
würden und die Unannehmlichkeit der Steuer in keinem Verhält- 
nisse zu deren Resultate stünden. Diesem Erfordernis kann um so 
leichter Genüge geschehen, da wir bei allen Völkern gewisse Ge- 
nüsse finden, die bis in die untersten Klassen verbreitet sind. Mit 
Recht kann Voltaire sagen: Es ist der Überfluß, der am not- 
wendigsten ist und die Geschichte zeigt auch, daß schon auf den 
untersten Kulturstufen der Mensch einem gewissen Luxus fröhnt, 
in Kleidung usw. Die Besteuerung dieses Volksluxus ist um so 
berechtigter da, wie wir sahen, die geringen Steuerkräfte namentlich 
auf diese Weise in Anspruch genommen werden können. c) Mit 
Rücksicht auf die Verschiedenheit der Steuerkräfte ist es wünschens- 
wert, daß der der Verzehrungssteuer unterworfene Gegenstand in 
verschiedener Qualität hergestellt werde, wodurch es möglich wird, 
die feineren Qualitäten, welche von den stärkeren Steuerkräften 
verbraucht werden, stärker zu belasten, als die minderen Qualitäten. 
Freilich ist dies nur dann ein Vorteil, wenn tatsächlich die ver- 
schiedenen Qualitäten differentiell behandelt werden —, was bei 
gewissen Gegenständen, wie Fleisch, Wein schwer durchführbar ist —, 
da ja sonst eine umgekehrte Progression eintritt. Am schlimmsten 
ist es natürlich, wenn gerade die geringen Qualitäten dem Staate 
Einnahmen bieten, während die feineren infolge.der Kostspieligkeit 
nur wenig oder gar kein Einkommen liefern, wie dies in manchen 
Staaten sich beim Tabak einstellt. d) Der Gegenstand der Ver- 
zehrungssteuer soll ein solcher sein, der durch einen anderen nicht 
ersetzt werden könne, da sonst die Steuer umgangen würde, oder 
aber muß die Steuer auch auf diese Surrogate ausgedehnt werden. 
e) Die Produktion, Zirkulation, Konsumtion der betreffenden Gegen- 
stände soll eine solche sein, daß die Besteuerung mit Erfolg und 
ohne größere Vexation durchzuführen sei. 
Obwohl die Verzehrungssteuer nur einzelne Gegenstände erfaßt 
und demgemäß die Inanspruchnahme aller Steuerkräfte im allge- 
meinen nicht gesichert ist, so muß doch nach Möglichkeit danach 
getrachtet werden, daß deren Wirkung nicht unvollkommen, un- 
regelmäßig, zufällig sei und die proportionelle Belastung der Steuer- 
kräfte nach Möglichkeit gesichert sei, was durch zweckmäßige Ein- 
teilung der Verzehrungssteuern, durch richtige Wahl der Gegen- 
stände erreicht werden kann. 
2. Gegenstände der Verzehrungssteuer. In den Kreis 
der der Verzehrungssteuer unterworfenen Objekte gehören die aller- 
verschiedensten Güter, doch kann nicht behauptet werden, daß es 
insgesamt zweckmäßige Objekte der Besteuerung sind. Wir können 
dieselben folgendermaßen einteilen: a) Gegenstände des allerersten 
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