F.. I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. x
würden und die Unannehmlichkeit der Steuer in keinem Verhält-
nisse zu deren Resultate stünden. Diesem Erfordernis kann um so
leichter Genüge geschehen, da wir bei allen Völkern gewisse Ge-
nüsse finden, die bis in die untersten Klassen verbreitet sind. Mit
Recht kann Voltaire sagen: Es ist der Überfluß, der am not-
wendigsten ist und die Geschichte zeigt auch, daß schon auf den
untersten Kulturstufen der Mensch einem gewissen Luxus fröhnt,
in Kleidung usw. Die Besteuerung dieses Volksluxus ist um so
berechtigter da, wie wir sahen, die geringen Steuerkräfte namentlich
auf diese Weise in Anspruch genommen werden können. c) Mit
Rücksicht auf die Verschiedenheit der Steuerkräfte ist es wünschens-
wert, daß der der Verzehrungssteuer unterworfene Gegenstand in
verschiedener Qualität hergestellt werde, wodurch es möglich wird,
die feineren Qualitäten, welche von den stärkeren Steuerkräften
verbraucht werden, stärker zu belasten, als die minderen Qualitäten.
Freilich ist dies nur dann ein Vorteil, wenn tatsächlich die ver-
schiedenen Qualitäten differentiell behandelt werden —, was bei
gewissen Gegenständen, wie Fleisch, Wein schwer durchführbar ist —,
da ja sonst eine umgekehrte Progression eintritt. Am schlimmsten
ist es natürlich, wenn gerade die geringen Qualitäten dem Staate
Einnahmen bieten, während die feineren infolge.der Kostspieligkeit
nur wenig oder gar kein Einkommen liefern, wie dies in manchen
Staaten sich beim Tabak einstellt. d) Der Gegenstand der Ver-
zehrungssteuer soll ein solcher sein, der durch einen anderen nicht
ersetzt werden könne, da sonst die Steuer umgangen würde, oder
aber muß die Steuer auch auf diese Surrogate ausgedehnt werden.
e) Die Produktion, Zirkulation, Konsumtion der betreffenden Gegen-
stände soll eine solche sein, daß die Besteuerung mit Erfolg und
ohne größere Vexation durchzuführen sei.
Obwohl die Verzehrungssteuer nur einzelne Gegenstände erfaßt
und demgemäß die Inanspruchnahme aller Steuerkräfte im allge-
meinen nicht gesichert ist, so muß doch nach Möglichkeit danach
getrachtet werden, daß deren Wirkung nicht unvollkommen, un-
regelmäßig, zufällig sei und die proportionelle Belastung der Steuer-
kräfte nach Möglichkeit gesichert sei, was durch zweckmäßige Ein-
teilung der Verzehrungssteuern, durch richtige Wahl der Gegen-
stände erreicht werden kann.
2. Gegenstände der Verzehrungssteuer. In den Kreis
der der Verzehrungssteuer unterworfenen Objekte gehören die aller-
verschiedensten Güter, doch kann nicht behauptet werden, daß es
insgesamt zweckmäßige Objekte der Besteuerung sind. Wir können
dieselben folgendermaßen einteilen: a) Gegenstände des allerersten
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