Full text : Finanzwissenschaft

F.. I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. x
würden und die Unannehmlichkeit der Steuer in keinem Verhältnisse
 zu deren Resultate stünden. Diesem Erfordernis kann um so
leichter Genüge geschehen, da wir bei allen Völkern gewisse Genüsse
 finden, die bis in die untersten Klassen verbreitet sind. Mit
Recht kann Voltaire sagen: Es ist der Überfluß, der am notwendigsten
 ist und die Geschichte zeigt auch, daß schon auf den
untersten Kulturstufen der Mensch einem gewissen Luxus fröhnt,
in Kleidung usw. Die Besteuerung dieses Volksluxus ist um so
berechtigter da, wie wir sahen, die geringen Steuerkräfte namentlich
auf diese Weise in Anspruch genommen werden können. c) Mit
Rücksicht auf die Verschiedenheit der Steuerkräfte ist es wünschenswert,
 daß der der Verzehrungssteuer unterworfene Gegenstand in
verschiedener Qualität hergestellt werde, wodurch es möglich wird,
die feineren Qualitäten, welche von den stärkeren Steuerkräften
verbraucht werden, stärker zu belasten, als die minderen Qualitäten.
Freilich ist dies nur dann ein Vorteil, wenn tatsächlich die verschiedenen
 Qualitäten differentiell behandelt werden —, was bei
gewissen Gegenständen, wie Fleisch, Wein schwer durchführbar ist —,
da ja sonst eine umgekehrte Progression eintritt. Am schlimmsten
ist es natürlich, wenn gerade die geringen Qualitäten dem Staate
Einnahmen bieten, während die feineren infolge.der Kostspieligkeit
nur wenig oder gar kein Einkommen liefern, wie dies in manchen
Staaten sich beim Tabak einstellt. d) Der Gegenstand der Verzehrungssteuer
 soll ein solcher sein, der durch einen anderen nicht
ersetzt werden könne, da sonst die Steuer umgangen würde, oder
aber muß die Steuer auch auf diese Surrogate ausgedehnt werden.
e) Die Produktion, Zirkulation, Konsumtion der betreffenden Gegenstände
 soll eine solche sein, daß die Besteuerung mit Erfolg und
ohne größere Vexation durchzuführen sei.
Obwohl die Verzehrungssteuer nur einzelne Gegenstände erfaßt
und demgemäß die Inanspruchnahme aller Steuerkräfte im allgemeinen
 nicht gesichert ist, so muß doch nach Möglichkeit danach
getrachtet werden, daß deren Wirkung nicht unvollkommen, unregelmäßig,
 zufällig sei und die proportionelle Belastung der Steuerkräfte
 nach Möglichkeit gesichert sei, was durch zweckmäßige Einteilung
 der Verzehrungssteuern, durch richtige Wahl der Gegenstände
 erreicht werden kann.
2. Gegenstände der Verzehrungssteuer. In den Kreis
der der Verzehrungssteuer unterworfenen Objekte gehören die allerverschiedensten
 Güter, doch kann nicht behauptet werden, daß es
insgesamt zweckmäßige Objekte der Besteuerung sind. Wir können
dieselben folgendermaßen einteilen: a) Gegenstände des allerersten

A777
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.