Te 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
der Bedürfnisbefriedigung, auf ungesunden Luxus, und deren :Be-
schränkung herbeiführen. Aus diesen Gründen werden in dem
Verzehrungssteuersystem jedes Staates diese Momente sich wider:
spiegeln und demselben ein nationales Gepräge verleihen. So fordert
die unsichere Lage, das Klima, der Rassencharakter, die Kultur-
stufe und wirtschaftliche Entwicklung in England ein anderes: System
der Verzehrungssteuern als in den kontinentalen Staaten. |
Die Verschiedenheit, die sich in verschiedenen Staaten ergibt,
läßt sich sehr gut erkennen, wenn wir z. B. England und Frank-
reich vergleichen *). In England ist der Zucker nicht besteuert,
weil der Tee das alltägliche Getränk der unteren Volksklassen bildet
und dieser ohne Zucker ungenießbar ist. Der Zucker ist daher
ein unentbehrliches Lebensmittel. Der Tabak wird mittels Zoll
besteuert, das Salz bildet nicht den Gegenstand der Besteuerung.
Das Verzehrungssteuersystem Englands ist daher fast ganz auf die
geistigen Getränke beschränkt; diese Steuer aber zahlen infolge
der Konzentration der Großindustrie einige Großindustrielle, deren
Produktion unter strenger Kontrolle steht. In Frankreich dagegen
sind die Steuergegenstände zahlreicher, die Besteuerungsweise eine
vielfältigere, überdies existiert das große Monopol des Tabaks, das
kleinere der Zündhölzchen; auch Gegenstände des notwendigen
Liebensbedarfes sind hier besteuert, wie Salz, Essig, Ol, Kerzen usw.
Als weinproduzıerendes Land, in welchem demzufolge der Wein-
genuß allgemein verbreitet ist, ist bei Besteuerung der geistigen
Getränke größere Rücksicht zu beobachten, um so mehr, da bei
der großen Zahl der Produzenten die Überwachung der Produktion
kaum streng durchzuführen ist. Wir sehen also, wie die Eigentümlich-
keiten dieser beiden Staaten auf die Einrichtung der Verzehrungs-
steuer ihren Stempel aufdrücken.
5. Die verschiedene Einrichtung der Verzehrungs-
steuern. Die Durchführung der Verzehrungssteuern kann auf
verschiedene Weise geschehen. Namentlich folgende Systeme
kommen hier in Betracht. a) Die allgemeine Verzehrungssteuer,
wobei die Steuer auf die gesamte Konsumtion des Steuersubjektes
auferlegt wird. Diese allgemeine Verzehrungssteuer, obwohl von
mancher Seite vorgeschlagen, wurde noch nirgends durchgeführt.
Die in Spanien einst bestandene Alcavala und Bolla wären noch am
ehesten mit dieser allgemeinen Verzehrungssteuer zu vergleichen.
Auch in den Vereinigten Staaten von Nordamerika wurde sie in
Vorschlag gebracht ?). Nach Buxton®) wurde in England unter
Natürlich sehen wir von den Kriegssteuern ab.
?) Hock, Finanzen der Vereinigten Staaten, S. 239.
3 Buxton, Finance and polities, S. 110.
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