Full text: Finanzwissenschaft

F. II. Abschnitt. Die Besteuerung unentbehrlicher Lebensmittel. 487 
durch die Zahl der Konsumenten bestimmt wird, wobei weder Ge- 
schlecht noch Alter einen Unterschied machen, da die Speise des 
Kindes ebenso das Salz erfordert, wie die des Erwachsenen. Hierzu 
kommt noch, daß die unteren Klassen in größerem Maße solche 
Nahrungsmittel verzehren, die Salz erfordern, Kartoffeln, Brot usw., 
während die Reicheren viele Leckerbissen und Speisen konsumieren, 
die kein Salz erfordern. So kann konstatiert werden, daß die 
Glieder der unteren Klassen als Individuen, jeder für sich, eine 
größere Steuerlast tragen, als die Glieder der oberen Klassen. Noch 
eklatanter zeigt sich die Steuerlast, wenn ‚wir die ganze Klasse ins 
Auge fassen, da diese Klassen den größeren Teil der Bevölkerung 
ausmachen und somit von der Salzsteuer als Klasse eine viel größere 
Quote tragen als die oberen Klassen. So sehr auch die Salzsteuer 
eine die untere Klasse bedrückende Steuer ist, so kann dieselbe 
doch nicht mit der Regierungsform in Zusammenhang gebracht 
werden, wie wir ja sehen, daß dieselbe auch in demokratischen 
Staaten, in Republiken besteht, in manchen sogar in der Form 
des Monopols. Im autokratischen Rußland dagegen wurde sie im 
Jahre 1881 aufgehoben. Die Salzsteuer verteilt sich auch nicht 
gleich auf Land und Stadt; sie ist eine Steuer, die mehr von der 
Tiandbevölkerung getragen wird. 
Bei Beurteilung dieser Steuer muß auch die hohe Wichtigkeit 
des Salzes für Landwirtschaft und Industrie in Betracht gezogen 
werden. Für diese Steuer läßt sich höchstens das Moment der 
Allgemeinheit anführen, da derselbe in der Tat niemand ent- 
gehen kann; ferner das Moment der Geringfügigkeit. Auch mag 
noch des Umstandes Erwähnung geschehen, daß infolge der unbe- 
dingten Notwendigkeit des Salzes diese Steuer auch unter den un- 
günstigsten politischen Verhältnissen, großen politischen Erschütte- 
rungen dem Staate ein Einkommen sichert, wenn der Ertrag aller 
anderen Steuern mehr weniger problematisch wird. In der Revo- 
lutionszeit vom Jahre 1848/49 war die einzige sichere Einnahmequelle 
der ungarischen Regierung die Salzsteuer (Kossuth’s Bericht über 
die Staatsfinanzen, S. 10). Vor dem Jahre 1848 forderte die öster- 
reichische Regierung, sobald in Ungarn eine kulturelle Institution 
gewünscht wurde, daß deren Kosten erst durch Erhöhung der Salz- 
steuer gedeckt werde. 
Die Salzsteuer begegnet uns schon in älteren Perioden der 
Geschichte. Den Kaiser Vespasian nannten die Alexandriner wegen 
Einführung einer Steuer auf Salzfische Sardellensäckler !). In Ungarn 
') Mommsen, Römische Geschichte, V. Bd., S. 582,
	        
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