F. II. Abschnitt. Die Besteuerung unentbehrlicher Lebensmittel. 487
durch die Zahl der Konsumenten bestimmt wird, wobei weder Ge-
schlecht noch Alter einen Unterschied machen, da die Speise des
Kindes ebenso das Salz erfordert, wie die des Erwachsenen. Hierzu
kommt noch, daß die unteren Klassen in größerem Maße solche
Nahrungsmittel verzehren, die Salz erfordern, Kartoffeln, Brot usw.,
während die Reicheren viele Leckerbissen und Speisen konsumieren,
die kein Salz erfordern. So kann konstatiert werden, daß die
Glieder der unteren Klassen als Individuen, jeder für sich, eine
größere Steuerlast tragen, als die Glieder der oberen Klassen. Noch
eklatanter zeigt sich die Steuerlast, wenn ‚wir die ganze Klasse ins
Auge fassen, da diese Klassen den größeren Teil der Bevölkerung
ausmachen und somit von der Salzsteuer als Klasse eine viel größere
Quote tragen als die oberen Klassen. So sehr auch die Salzsteuer
eine die untere Klasse bedrückende Steuer ist, so kann dieselbe
doch nicht mit der Regierungsform in Zusammenhang gebracht
werden, wie wir ja sehen, daß dieselbe auch in demokratischen
Staaten, in Republiken besteht, in manchen sogar in der Form
des Monopols. Im autokratischen Rußland dagegen wurde sie im
Jahre 1881 aufgehoben. Die Salzsteuer verteilt sich auch nicht
gleich auf Land und Stadt; sie ist eine Steuer, die mehr von der
Tiandbevölkerung getragen wird.
Bei Beurteilung dieser Steuer muß auch die hohe Wichtigkeit
des Salzes für Landwirtschaft und Industrie in Betracht gezogen
werden. Für diese Steuer läßt sich höchstens das Moment der
Allgemeinheit anführen, da derselbe in der Tat niemand ent-
gehen kann; ferner das Moment der Geringfügigkeit. Auch mag
noch des Umstandes Erwähnung geschehen, daß infolge der unbe-
dingten Notwendigkeit des Salzes diese Steuer auch unter den un-
günstigsten politischen Verhältnissen, großen politischen Erschütte-
rungen dem Staate ein Einkommen sichert, wenn der Ertrag aller
anderen Steuern mehr weniger problematisch wird. In der Revo-
lutionszeit vom Jahre 1848/49 war die einzige sichere Einnahmequelle
der ungarischen Regierung die Salzsteuer (Kossuth’s Bericht über
die Staatsfinanzen, S. 10). Vor dem Jahre 1848 forderte die öster-
reichische Regierung, sobald in Ungarn eine kulturelle Institution
gewünscht wurde, daß deren Kosten erst durch Erhöhung der Salz-
steuer gedeckt werde.
Die Salzsteuer begegnet uns schon in älteren Perioden der
Geschichte. Den Kaiser Vespasian nannten die Alexandriner wegen
Einführung einer Steuer auf Salzfische Sardellensäckler !). In Ungarn
') Mommsen, Römische Geschichte, V. Bd., S. 582,