Full text: Finanzwissenschaft

N 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
bildete das Salz schon früh Gegenstand des Regale. Dies beweist 
die goldene Bulle (1222). Unter König Mathias Corvinus gaben 
die Salzbergwerke ein Siebentel der gesamten Staatseinnahmen. 
Die Salzsteuer erweckte zu allen Zeiten großes Mißtrauen, ja Er- 
bitterung; selbst Revolutionen sind auf dieselbe zurückzuführen. 
Besonders bedrückend war die Salzsteuer „gabelle“ in Frankreich 
vor der Revolution, wo dieselbe in vielen Gegenden wie eine Kopf- 
steuer ausgeworfen wurde und jeder verpflichtet war, im Verhältnis 
zur Zahl der Familienglieder ein gewisses Quantum Salz zu kaufen. 
Dazu kamen noch unerträgliche Plackereien. „Man sieht täglich 
— sagt Taine*) — wie Leute, die kein Brot haben, gepfändet 
und exequiert werden, weil sie kein Salz kaufen.... Von den 
obligaten 7 Pfund darf kein Körnchen zu anderen Zwecken ver- 
wendet werden, als zum Kochen und bei Tische. Sollte jemand 
von dem für die Suppe bestimmten Salz einen Teil zum Einsalzen 
eines für den Winter geschlachteten Schweines verwenden, würde 
ihm das Schwein konfisziert und er zu einem Pönale von 300 Francs 
verurteilt werden.... Auch ist es bei einem Pönale von 20 bis 
40 Francs verboten, aus dem Meere oder aus Salzquellen Wasser 
zu schöpfen. Sodann ist es versagt, das Vieh an salzhaltigen Orten 
trinken zu lassen.... Man muß das natürliche Salz, das sich in 
mehreren Kantonen der Provence bildet, jedes Jahr zerstören.... 
Findet der Salzkontrolleur, daß das Salz zu gut ist, so erklärt er 
es für geschmuggelt, weil das offizielle gewöhnlich schlecht und mit 
Schutt gemengt ist.“ Diese Schilderung der Zustände vor der 
Revolution bedürfen keines Kommentars. Trotzdem hält Leroy- 
Beaulieu die Salzsteuer für berechtigter, als die Besteuerung 
der geistigen Getränke *). 
Die Salzsteuer kommt namentlich in drei Formen vor: a) als 
Produktionssteuer; b) als Zoll in jenen Staaten, wo das Salz nicht 
produziert wird; c) als Monopol. Das Salzmonopol besteht in einer 
ganzen Reihe von Staaten. Das Monopol erleichtert der Umstand, 
daß die Produktion einfach und nicht kostspielig ist, so daß der 
Betrieb auch staatlich durchführbar ist. Das Salzmonopol kommt 
in verschiedenen Formen vor: der Staat behält sich bloß die Pro- 
duktion vor, während der Verkehr frei ist, oder der Staat läßt die 
Produktion frei, behält sich aber die Inverkehrssetzung vor, oder 
Produktion und Verkehr sind monopolisiert. In dem Falle, als 
der Staat sich die Inverkehrssetzung vorbehält, kann dies so ge- 
schehen, daß sich dies nur auf den Großhandel bezieht, während 
1) Das vorrevolutionäre Frankreich, S. 367 ff. 
2) Traite de la science des finances, I. Bd., S. 668. 
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