X 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
daß verschiedene Besteuerungsformen kombiniert angewendet wurden;
so in Großbritannien Zoll und Lizenz. Auch in Frankreich wird
der Wein mehrfach besteuert, hauptsächlich mit einer Verkehrs:
und einer Schanksteuer, ebenso in. Ungarn mittels einer Schank-
steuer und einer Produktionssteuer. Die Durchführung der Wein-
steuer begegnet auch darin großen Schwierigkeiten, daß die Steuer
nicht nach Qualitäten entsprechend abgestuft werden kann, was da-
hin führt, daß gerade der steuerkräitigste Konsum verschont wird
und die Steuer degressiv wirkt. In einzelnen Staaten werden bloß
die Luxusweine, Schaumweine, einer Spezialsteuer unterworfen. Die
Besteuerung des Weines führt auch zu Weinfälschungen und zum
Ersatz durch Obstweine, Kunstweine, die natürlich auch der Steuer
unterworfen werden müssen. Wegen der großen Schwierigkeit der
Besteuerung, der Belästigung der vielen kleinen Produzenten, dem
den schwächeren Konsumenten auferlegten Steuerdruck, der großen
Ungleichheit der Besteuerung infolge der großen Qualitätsunter-
schiede, nimmt Leroy-Beaulieu gegen die Weinsteuer Stellung.
Auch die Weinsteuer hat in früheren Zeiten zu großen Placke-
reien geführt und sowohl den Produzenten als den Konsumenten
die größten Belästigungen verursacht. Auch hier sind die Gescheh-
nisse im vorrevolutionären Frankreich typisch. „Der Weinproduzent
ist der bedauernswerteste von allen kleinen Landwirten; Young
bezeugt, daß die Ausdrücke ‚Weinbauer‘ und ‚Elend‘ gleichbe-
deutend waren ... In der Champagne schütten die Bewohner von
La Ferte ihren Wein oft in den Fluß, um keine Abgaben zahlen
zu müssen. Wie viele Scherereien spielen sich ab zwischen dem
Augenblick der Lese und dem des Detail-Ausschenkens und wie viele
Erpressungen finden statt! Wenn jemals zwei Steuergattungen darauf
berechnet waren, die Bauern, die Armen und das ganze Volk nicht
nur auszusaugen, sondern auch in hochgereizte Stimmung zu ver-
setzen, so sind es die Salz- und die Weinabgaben“ !). Im Deutschen
Reiche (1925) betrug die Weinsteuer 80 Millionen Mark, per
Kopf der Bevölkerung 1,28 Mark; in Deutsch - Österreich (1825)
17,2 Millionen Schilling, per Kopf der Bevölkerung 2,65 Schilling.
3. Biersteuer. Die Einführung der Biersteuer findet in
verschiedenen Umständen ihre Erklärung. Die Biersteuer motiviert
nicht nur der Umstand, daß die übrigen geistigen Getränke be-
steuert sind, sondern auch die Tatsache, daß die Steuerkraft der
Bierkonsumenten eine höhere ist, als die der Branntweintrinker, die
sich aus _ den ärmsten Schichten der Bevölkerung rekrutieren. Doch
') Taine, Das vorrevolutionäre Frankreich, S. 370.
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