Full text: Finanzwissenschaft

F. HI. Abschnitt. Die Wehrsteuer. 
III. Abschnitt. 
Die Wehrsteuer. 
l. Begründung. Nachdem bei dem System der allgemeinen 
Wehrpflicht alle wehrfähigen Männer des Volkes Kriegsdienst leisten, 
so kommt hier die Idee der allgemeinen bürgerlichen Pflicht voll- 
kommen zum Ausdruck. Die Idee der bürgerlichen Pflicht ver- 
mag aber bei dem harten Lebenskampf und dem fast krankhaften 
Drang nach vorwärts nicht das unangenehme Gefühl und die Auf- 
fassung zu unterdrücken, daß die Erfüllung dieser Pflicht für die 
Betreffenden eine große Last ist. Es ist also nur ganz natürlich, 
wenn Diejenigen, die diese Last nicht tragen, in anderer Form zur 
Leistung einer Blutsteuer herangezogen werden, insbesondere in der 
Weise, daß das Aquivalent der tatsächlichen Kriegsleistung in Form 
einer Steuer dem Staate dargeboten wird. Gegen diese Auffassung 
lassen sich wohl manche Einwände erheben. So kann mit Recht 
eingewendet werden, daß diejenigen, die infolge körperlicher Schwäche 
oder körperlicher Fehler zum militärischen Dienst nicht tauglich 
sind, gegenüber den Starken, Gesunden schon sehr im Nachteile 
sind und gewöhnlich auch nicht als kräftige Steuersubjekte be- 
trachtet werden können. Es kann eingewendet werden, daß Viele, 
die zum Kriegsdienst nicht herangezogen werden, diesen Dienst 
sehr gerne leisten würden, wenn ihr körperlicher Zustand dies er- 
lauben würde, oder wenn der Staat ihrer bedürfte. Es wird auch 
darauf hingewiesen, daß der Militärdienst auch Vorteile mit sich 
bringt. Er gibt vielen Arbeitslosen Brot, was namentlich in Zeiten 
von Arbeitslosigkeit seine Wichtigkeit hat. Für viele ist der Militär- 
dienst eine gute Schule, in der den Ungebildeten die Grundlinien 
des Wissens, anderen mancherlei Fachkenntnisse beigebracht werden, 
die sie später im Leben gut verwerten, ja manche finden dort ihren 
bleibenden Beruf. Der Militärdienst hat auch auf die körperliche 
Entwicklung einen günstigen Einfluß. In diesen Momenten -bietet 
sich ein Aquivalent, das natürlich bei Jenen entfällt, die keinen 
Militärdienst leisten. Es wird auch darauf hingewiesen, daß der 
pekuniäre Ausdruck für die Last des Militärdienstes schwer zu 
finden ist; sie ist namentlich groß in Familien, die mehrere dienst- 
pflichtige Mitglieder zählen. Gegen die Wehrsteuer wird auch an- 
geführt, daß der Staat durch dieselbe jene Auffassung zerstört, daß 
ihm zu dienen eine Ehre ist, wogegen wohl zu bemerken ist, daß 
trotzdem nicht geleugnet werden kann, daß die Erfüllung dieser 
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