Full text : Finanzwissenschaft

F. HI. Abschnitt. Die Wehrsteuer.
III. Abschnitt.
Die Wehrsteuer.
l. Begründung. Nachdem bei dem System der allgemeinen
Wehrpflicht alle wehrfähigen Männer des Volkes Kriegsdienst leisten,
so kommt hier die Idee der allgemeinen bürgerlichen Pflicht vollkommen
 zum Ausdruck. Die Idee der bürgerlichen Pflicht vermag
 aber bei dem harten Lebenskampf und dem fast krankhaften
Drang nach vorwärts nicht das unangenehme Gefühl und die Auffassung
 zu unterdrücken, daß die Erfüllung dieser Pflicht für die
Betreffenden eine große Last ist. Es ist also nur ganz natürlich,
wenn Diejenigen, die diese Last nicht tragen, in anderer Form zur
Leistung einer Blutsteuer herangezogen werden, insbesondere in der
Weise, daß das Aquivalent der tatsächlichen Kriegsleistung in Form
einer Steuer dem Staate dargeboten wird. Gegen diese Auffassung
lassen sich wohl manche Einwände erheben. So kann mit Recht
eingewendet werden, daß diejenigen, die infolge körperlicher Schwäche
oder körperlicher Fehler zum militärischen Dienst nicht tauglich
sind, gegenüber den Starken, Gesunden schon sehr im Nachteile
sind und gewöhnlich auch nicht als kräftige Steuersubjekte betrachtet
 werden können. Es kann eingewendet werden, daß Viele,
die zum Kriegsdienst nicht herangezogen werden, diesen Dienst
sehr gerne leisten würden, wenn ihr körperlicher Zustand dies erlauben
 würde, oder wenn der Staat ihrer bedürfte. Es wird auch
darauf hingewiesen, daß der Militärdienst auch Vorteile mit sich
bringt. Er gibt vielen Arbeitslosen Brot, was namentlich in Zeiten
von Arbeitslosigkeit seine Wichtigkeit hat. Für viele ist der Militärdienst
 eine gute Schule, in der den Ungebildeten die Grundlinien
des Wissens, anderen mancherlei Fachkenntnisse beigebracht werden,
die sie später im Leben gut verwerten, ja manche finden dort ihren
bleibenden Beruf. Der Militärdienst hat auch auf die körperliche
Entwicklung einen günstigen Einfluß. In diesen Momenten -bietet
sich ein Aquivalent, das natürlich bei Jenen entfällt, die keinen
Militärdienst leisten. Es wird auch darauf hingewiesen, daß der
pekuniäre Ausdruck für die Last des Militärdienstes schwer zu
finden ist; sie ist namentlich groß in Familien, die mehrere dienstpflichtige
 Mitglieder zählen. Gegen die Wehrsteuer wird auch angeführt,
 daß der Staat durch dieselbe jene Auffassung zerstört, daß
ihm zu dienen eine Ehre ist, wogegen wohl zu bemerken ist, daß
trotzdem nicht geleugnet werden kann, daß die Erfüllung dieser

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