en 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
heerungen und Opfer der Kriege nicht immer in einer großen Ab-
nahme der Steuerfähigkeit der Bevölkerung der kriegführenden
Staaten zum Ausdruck kommen. So weist Hock!) darauf hin,
daß im Sezessionskriege das Volk der Vereinigten Staaten „die
mannigfachsten, im Ausmaß und in der Art der Erhebung lästigsten
Steuern und eine Staatsschuld auf sich nahm, die jedes Jahr um
viele Hunderte von Millionen Dollars sich vermehrend, in Kürze
bis hart an die durch Jahrhunderte her aufgehäufte Staatsschuld
des reichen Englands hinanzusteigen verhieß, und, was noch mehr
war, jene Steuern wurden willig getragen, jene Anlehen fast aus-
schließend von dem Lande selbst gegeben und dabei stieg mitten
unter einem langwierigen, blutigen, Jahre hindurch unglücklich ge-
führten Bürgerkriege der Wohlstand des Volkes auf unerhörte
Weise“. Auch Eheberg®) erinnert daran, daß in England in den
weitaus meisten Fällen während der Kriege so viel und häufig
noch mehr verdient worden ist als in Friedenszeiten. Namentlich
zeigt sich diese Erscheinung in jenen Fällen, wo das Gebiet der
kriegführenden Staaten vom Kriege verschont bleibt. Auch bei
dem — nach Ort, Zeit, Methode — in den kolossalsten Dimensionen
entbrannten Weltkrieg konnten in der wirtschaftlichen Kraft und
der Steuerfähigkeit viel günstige Momente konstatiert werden. Von
den an das Fabelhafte grenzenden Milliardensummen der Kriegs-
anlehen abgesehen und trotz derselben sahen wir eine großartige
Zunahme der Spareinlagen, eine fast allgemeine Kapitalserhöhung
der Aktiengesellschaften, eine riesige Steigerung der Boden- und
Gebäudepreise, Sinken des Kapitalzinses, geringe Inanspruchnahme
des Kredits, ja allgemeine Rückzahlung von Privatschulden, fabel-
haft hohen Arbeitslohn, dabei einen wahnsinnigen Luxus nament-
lich in den unteren Schichten der Landbevölkerung, der Arbeiter
und der Kriegsgewinnler. "Trotz der Abwesenheit von Millionen
von arbeitenden Händen wurde in Ungarn z. B. eine größere Grund-
fläche bestellt als vorher, nur die ersten Jahre des Krieges machten
hier eine Ausnahme. Aus allen diesen Momenten können wir den
Schluß ziehen, daß sich während des Weltkrieges die Steuerfähig-
keit nicht gemindert hat, wie dies übrigens aus den weiter unten
mitzuteilenden Daten sich in exakter Weise konstatieren läßt.
Gewiß ist diese Erscheinung dem Umstande zuzuschreiben, daß die
Staaten im allgemeinen vor dem Kriege die Steuerfähigkeit nur in
mäßiger Weise in Anspruch nahmen, was von verschiedener Seite
(W olf usw.) für Deutschland nachgewiesen wurde. Wenn von
)) a. a. O0. (Vorwort).
?) Die Kriegssteuern (Leipzig 1916), S. 14.
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