Full text: Finanzwissenschaft

en 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
heerungen und Opfer der Kriege nicht immer in einer großen Ab- 
nahme der Steuerfähigkeit der Bevölkerung der kriegführenden 
Staaten zum Ausdruck kommen. So weist Hock!) darauf hin, 
daß im Sezessionskriege das Volk der Vereinigten Staaten „die 
mannigfachsten, im Ausmaß und in der Art der Erhebung lästigsten 
Steuern und eine Staatsschuld auf sich nahm, die jedes Jahr um 
viele Hunderte von Millionen Dollars sich vermehrend, in Kürze 
bis hart an die durch Jahrhunderte her aufgehäufte Staatsschuld 
des reichen Englands hinanzusteigen verhieß, und, was noch mehr 
war, jene Steuern wurden willig getragen, jene Anlehen fast aus- 
schließend von dem Lande selbst gegeben und dabei stieg mitten 
unter einem langwierigen, blutigen, Jahre hindurch unglücklich ge- 
führten Bürgerkriege der Wohlstand des Volkes auf unerhörte 
Weise“. Auch Eheberg®) erinnert daran, daß in England in den 
weitaus meisten Fällen während der Kriege so viel und häufig 
noch mehr verdient worden ist als in Friedenszeiten. Namentlich 
zeigt sich diese Erscheinung in jenen Fällen, wo das Gebiet der 
kriegführenden Staaten vom Kriege verschont bleibt. Auch bei 
dem — nach Ort, Zeit, Methode — in den kolossalsten Dimensionen 
entbrannten Weltkrieg konnten in der wirtschaftlichen Kraft und 
der Steuerfähigkeit viel günstige Momente konstatiert werden. Von 
den an das Fabelhafte grenzenden Milliardensummen der Kriegs- 
anlehen abgesehen und trotz derselben sahen wir eine großartige 
Zunahme der Spareinlagen, eine fast allgemeine Kapitalserhöhung 
der Aktiengesellschaften, eine riesige Steigerung der Boden- und 
Gebäudepreise, Sinken des Kapitalzinses, geringe Inanspruchnahme 
des Kredits, ja allgemeine Rückzahlung von Privatschulden, fabel- 
haft hohen Arbeitslohn, dabei einen wahnsinnigen Luxus nament- 
lich in den unteren Schichten der Landbevölkerung, der Arbeiter 
und der Kriegsgewinnler. "Trotz der Abwesenheit von Millionen 
von arbeitenden Händen wurde in Ungarn z. B. eine größere Grund- 
fläche bestellt als vorher, nur die ersten Jahre des Krieges machten 
hier eine Ausnahme. Aus allen diesen Momenten können wir den 
Schluß ziehen, daß sich während des Weltkrieges die Steuerfähig- 
keit nicht gemindert hat, wie dies übrigens aus den weiter unten 
mitzuteilenden Daten sich in exakter Weise konstatieren läßt. 
Gewiß ist diese Erscheinung dem Umstande zuzuschreiben, daß die 
Staaten im allgemeinen vor dem Kriege die Steuerfähigkeit nur in 
mäßiger Weise in Anspruch nahmen, was von verschiedener Seite 
(W olf usw.) für Deutschland nachgewiesen wurde. Wenn von 
)) a. a. O0. (Vorwort). 
?) Die Kriegssteuern (Leipzig 1916), S. 14. 
599
	        
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