Full text : Finanzwissenschaft

Ce 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
scheinen läßt. Diese Überzeugung erklärt es, daß diese Steuer
überall eingeführt wurde und zwar nicht nur in den kriegführenden,
sondern auch in den neutralen Staaten.
Die Grundlage der Kriegsgewinnsteuer bildet teils das Einkommen,
 teils das Vermögen, bzw. Einkommens- oder Vermögenszuwachs,
 teils der Verkehr. Am zweckmäßigsten ist wohl die Besteuerung
 des Einkommens, am wenigsten die des Verkehrs. Freilich
 ergibt sich bei jedweder Einrichtung die Schwierigkeit, daß
die Ursache des Kriegsgewinnes eine Verschiedenheit in der Besteuerung
 rechtfertigt, trotzdem aber nicht in Betracht gezogen
wird. Eine ganz nachsichtige Behandlung verdienen natürlich jene
Fälle, wo die Einkommenszunahme mit dem Kriege in gar keiner
direkten Verbindung steht. In einzelnen Staaten fand in diesem
Falle keine Besteuerung statt oder eine mildere (Ungarn). Dann
kommen die liberalen Berufe in Betracht, die auch nur in den
seltensten Fällen Kriegsgewinne aufweisen. Auch die Landwirtschaft
erfordert Berücksichtigung, nachdem dort die Preise in der Regel
maximiert wurden. Die größte Steuerfähigkeit bekunden die großen
Gewinne der Händler und namentlich der Zwischenhändler, unter
letzteren oft Gelegenheitsmacher, Eindringlinge, Protektionskinder
und namentlich Protektionsdamen zweifelhaften Charakters. Es
zeigt sich schon darin eine Mangelhaftigkeit der Kriegssteuern, daß
auf diese Momente nicht oder nur oberflächlich eingegangen wird.
Die Kriegsgewinnsteuer trifft jenen Betrag, der sich aus dem
Vergleich der Friedens- und Kriegsgewinne ergibt, oder setzt das
Gesetz einen normalen Profitsatz fest und die Steuer trifft den
diesen Satz übersteigenden Gewinn. Das letztere System führt
aber zu sehr ungleicher Besteuerung (siehe Seligman a. a. O.
S. 705). Die Kriegsgewinnsteuer wird in einzelnen Staaten auf
Grund spezieller Bekenntnisse ausgeworfen. Sie ist eine periodische
Steuer für die Jahre.des Krieges. Obwohl von mancher Seite gewünscht
 wurde, daß die Kriegsgewinnsteuer einem bestimmten Zwecke
(Versorgung der Invaliden) gewidmet werde, ist diese Idee im allgemeinen
 nicht durchgeführt worden.
In Deutschland wählte man die Besteuerung des Vermögens,
was mit dem Umstande zusammenhängt, daß die Finanzquellen der
Einzelstaaten geschont werden sollten. Da hierin ein großer Anreiz
 zur Verschwendung lag, was auch den Ertrag der Steuer ungünstig
 beeinflußte, wurde mit Nachdruck auf die Besteuerung des
Einkommens hingewiesen, so in den parlamentarischen Körperschaften.
 Indem die Steuer die gesamten Jahre zusammenfaßte,
was natürlich die Einreihung in höhere Stufen der progressiv an-530


            
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