Full text: Finanzwissenschaft

55% 4. Buch. ‘V. Teil. Die Steuern. 
land es mit sich, daß die Gemeindebesteuerung eingeschränkt wird 
oder wenigstens deren Einschränkung gewünscht wird (Umsatzsteuer, 
Wertzuwachssteuer, Biersteuer, Weinsteuer usw.). Nichtsdestoweniger 
wäre es verfehlt, die Lokalverwaltung gänzlich auf die staatlichen 
Subventionen bzw. Beteiligungen anzuweisen. Es sprechen hiergegen 
der Gründe mehrere. Vor allem ist zu berücksichtigen, daß hier 
ein wichtiger finanzieller Gesichtspunkt in Betracht kommt, nämlich 
der, daß es gewisse Einnahmequellen gibt, welche die Selbstver- 
waltungskörper sehr gut benutzen können, der Staat dagegen weit 
weniger, sowie umgekehrt, daß der Staat gewisse Einnahmequellen 
zu benutzen imstande ist, die im Gemeindehaushalt nicht gut funk- 
tionieren würden. Dann kommt in Betracht, daß es gewisse Ein- 
nahmequellen gibt, die den Gemeinden nicht entzogen werden können. 
Auch darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß die finanzielle Ab- 
hängigkeit die Selbstverwaltungskörper eines wichtigen Gebietes 
gänzlich berauben und zum Staat in ein Verhältnis der Unter- 
ordnung bringen würde, das dem Prinzip der Selbstverwaltung 
widerspricht. Auch Sparsamkeitsrücksichten sprechen für die Selb- 
ständigkeit des Haushaltes der Selbstverwaltungskörper, denn würden 
diese vom Staate alimentiert, so würden wichtige Garantien für die 
sparsame Verwaltung wegfallen. Die größere Festigkeit des Öört- 
lichen Verbandes, die leichtere Erfassung der Nützlichkeit gewisser 
Ausgaben wird zu einem höheren Maße der Opferwilligkeit führen. 
Aus alledem folgt, daß es unbedingt wünschenswert sei, daß die 
Selbstverwaltungskörper einen selbständigen Haushalt, namentlich 
selbständige Einnahmequellen besitzen. 
2. Wahl der Einnahmequellen. Bei Bestimmung und 
Auswahl der Einnahmequellen der Selbstverwaltungskörper, nament- 
lich der wichtigsten derselben, nämlich der Gemeinden, ist vor 
allem deren eigentümliche Natur in Betracht zu ziehen. Von 
diesen Eigentümlichkeiten sind namentlich die folgenden vor Augen 
zu halten. Vor allem, daß die Gemeinde einen großen Teil ihrer 
Einkünfte auf privatwirtschaftlichem Wege verschaffen kann, was 
beim Staate heute nur eine untergeordnete Rolle spielen kann. So 
ist es durchaus nicht ausgeschlossen, daß die Vermögensverhält- 
nisse einer Gemeinde so günstig sind, daß dieselbe in keiner Weise 
ihre Mitglieder in Anspruch zu nehmen braucht. Es gibt Ge- 
meinden, die aus dem landwirtschaftlichen Besitz genügend Ein- 
kommen schöpfen, um ihren Haushalt zu versehen, andere wieder 
aus dem Bergwerksbesitz, aus Häusern usw. Es ist aber kein 
größeres Staatswesen heute denkbar, das aus dem Staatsvermögen 
seine Bedürfnisse zu decken vermöchte. An zweiter Stelle stehen 
BE
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.