55% 4. Buch. ‘V. Teil. Die Steuern.
land es mit sich, daß die Gemeindebesteuerung eingeschränkt wird
oder wenigstens deren Einschränkung gewünscht wird (Umsatzsteuer,
Wertzuwachssteuer, Biersteuer, Weinsteuer usw.). Nichtsdestoweniger
wäre es verfehlt, die Lokalverwaltung gänzlich auf die staatlichen
Subventionen bzw. Beteiligungen anzuweisen. Es sprechen hiergegen
der Gründe mehrere. Vor allem ist zu berücksichtigen, daß hier
ein wichtiger finanzieller Gesichtspunkt in Betracht kommt, nämlich
der, daß es gewisse Einnahmequellen gibt, welche die Selbstver-
waltungskörper sehr gut benutzen können, der Staat dagegen weit
weniger, sowie umgekehrt, daß der Staat gewisse Einnahmequellen
zu benutzen imstande ist, die im Gemeindehaushalt nicht gut funk-
tionieren würden. Dann kommt in Betracht, daß es gewisse Ein-
nahmequellen gibt, die den Gemeinden nicht entzogen werden können.
Auch darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß die finanzielle Ab-
hängigkeit die Selbstverwaltungskörper eines wichtigen Gebietes
gänzlich berauben und zum Staat in ein Verhältnis der Unter-
ordnung bringen würde, das dem Prinzip der Selbstverwaltung
widerspricht. Auch Sparsamkeitsrücksichten sprechen für die Selb-
ständigkeit des Haushaltes der Selbstverwaltungskörper, denn würden
diese vom Staate alimentiert, so würden wichtige Garantien für die
sparsame Verwaltung wegfallen. Die größere Festigkeit des Öört-
lichen Verbandes, die leichtere Erfassung der Nützlichkeit gewisser
Ausgaben wird zu einem höheren Maße der Opferwilligkeit führen.
Aus alledem folgt, daß es unbedingt wünschenswert sei, daß die
Selbstverwaltungskörper einen selbständigen Haushalt, namentlich
selbständige Einnahmequellen besitzen.
2. Wahl der Einnahmequellen. Bei Bestimmung und
Auswahl der Einnahmequellen der Selbstverwaltungskörper, nament-
lich der wichtigsten derselben, nämlich der Gemeinden, ist vor
allem deren eigentümliche Natur in Betracht zu ziehen. Von
diesen Eigentümlichkeiten sind namentlich die folgenden vor Augen
zu halten. Vor allem, daß die Gemeinde einen großen Teil ihrer
Einkünfte auf privatwirtschaftlichem Wege verschaffen kann, was
beim Staate heute nur eine untergeordnete Rolle spielen kann. So
ist es durchaus nicht ausgeschlossen, daß die Vermögensverhält-
nisse einer Gemeinde so günstig sind, daß dieselbe in keiner Weise
ihre Mitglieder in Anspruch zu nehmen braucht. Es gibt Ge-
meinden, die aus dem landwirtschaftlichen Besitz genügend Ein-
kommen schöpfen, um ihren Haushalt zu versehen, andere wieder
aus dem Bergwerksbesitz, aus Häusern usw. Es ist aber kein
größeres Staatswesen heute denkbar, das aus dem Staatsvermögen
seine Bedürfnisse zu decken vermöchte. An zweiter Stelle stehen
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