weise die in der Lohnperiode auszuzahlenden Löhne sämtlicher
Arbeiter, und von diesen Bruttolöhnen werden die Abzüge
für Krankenkasse, Invalidität, Steuern abgesetzt und ergeben
die Nettosumme der auszuzahlenden Löhne. Diese
Barsumme fordert das Lohnbüro nach Geldsorten von der
Kasse an, verteilt sie in die einzelnen Lohnbeutel oder Lohntüten
der Arbeiter und vermerkt auch auf diesen die Bruttobeträge,
die gesetzlichen Abzüge und den Nettolohn. Durch
maschinelle Längs- und Queraddition der Lohnlisten ist
eine weitgehende Kontrolle möglich, welche sich bei der
Lohnaufteilung, die im folgenden besprochen wird, nochmals
wiederholt.
Die Lohnaufteilung. Unmittelbar nach der Lohnauszahlung
beginnt die eigentliche Lohnverrechnung auf die
Selbstkosten, die uns in erster Linie interessieren. Zunächst
müssen die Löhne geschieden werden nach direkten
Fabrikationslöhnen, welche direkt dem Auftrag belastet
werden können, und nach Unkosten- oder Hilfslöhnen.
Hierzu werden sämtliche Lohnbelege erneut in zwei Teile
sortiert und getrennt addiert. Die Summe beider Additionen
muß auf den Pfennig genau der Summe der Bruttolöhne
entsprechen, welche soeben zur Auszahlung gelangte. Diese
Kontrolle bei der Lohnaufteilung bildet die Probe auf die
Richtigkeit der Lohnauszahlung.
Die direkt anrechenbaren Löhne — man nennt sie häufig
auch mit einem etwas schiefen Ausdruck die produktiven
Löhne — werden der Fabrikation direkt belastet; die Entlastung
erfolgt erst später durch die Nachkalkulation, wenn
die betreffenden Fabrikate fertiggestellt sind. Die Unkostenlöhne
erfahren die gleiche Behandlung wie das Unkostenmaterial.
Da sie nicht direkt auf Fabrikate verrechnet werden
können, müssen sie erst die Unkostenverrechnung
durchlaufen, um durch schlüsselmäßige Aufteilung in der
Nachkalkulation wieder der Selbstkostenberechnung eingegliedert
zu werden.
Die Lohnperiode. Hiermit schließt der Aufgabenkreis
des Lohnbüros ab. In welchen Perioden die Lohnauszahlung
erfolgt, hängt meist von dem örtlichen Tarifvertrag
ab. Die Regel bilden die acht- oder vierzehntägigen
(MM