Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Das Budget. 
Vom Budget unterscheiden wir den Finanzplan, wie er in 
‚einzelnen Fällen aufgestellt wird. Der Finanzplan hat den Zweck, 
für eine längere Zeit eine gewisse Bindung des Staatshaushaltes 
zu sichern. Manchmal geschieht dies, um gewisse Lasten auf eine 
Reihe von Jahren zu verteilen (Flotten-, Heeresprogramm usw.) 
oder um Ordnung in den Staatshaushalt zu bringen. Es soll oft 
das richtige Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben auf diese 
Weise gesichert werden. Die einzelnen Jahresbudgets müssen sich 
diesem Finanzplan einfügen. Fälschlich wird dieser Finanzplan 
auch Normalbudget genannt. 
3. Feststellung des Budgets. Bei der Feststellung des 
Budgets fällt natürlich die erste Aufgabe den einzelnen Organen 
der Verwaltung zu, also den obersten Verwaltungsbehörden, den 
Ministerien und ihren Organen. Jedes selbständig wirkende Organ 
entwirft sein Budget, das entweder Einnahmen und Ausgaben, oder 
bloß letztere umfaßt. Jedes Ministerium stellt auf Grund der 
Einzelbudgets seiner Organe, die mit Verwaltung von Einnahmen 
und Ausgaben betraut sind, das Budget des Ministeriums zusammen 
und die Budgets der gesamten Ministerien, sowie der sonstigen 
staatlichen Organe faßt das Finanzministerium im Staatsbudget zu- 
sammen, natürlich mit Hinzufügung seines eigenen Budgets, welches 
namentlich die Haupteinnahmszweige des Staates repräsentiert. Der 
Zusammenstellung des Staatsbudgets gehen Beratungen voraus, 
welche den Zweck haben, die Interessen der einzelnen Verwaltungs- 
zweige einmal unter sich in Einklang und in ein rationelles Ver- 
hältnis zu bringen, dann die Interessen der Verwaltungszweige und 
die der Finanzen in Harmonie zu setzen, damit weder der An- 
spruch der Verwaltung das Finanzinteresse verletze, noch um- 
gekehrt eine engherzige Finanzverwaltung die hohen Aufgaben der 
Verwaltung durch knickerischen Geist gefährde. Unbedingt muß 
aber danach getrachtet werden, daß Einnahmen und Ausgaben des 
Staates ins Gleichgewicht kommen; dieser Gedanke kommt zum 
eklatanten Ausdruck in der dem Finanzministerium in Frankreich 
öfters gegebenen Benennung als „Ministerium des Gleichgewichts“. 
Wieweit der Finanzminister in der Lage ist, die von den einzelnen 
Ministerien eingereichten Budgets einzuschränken, das gestaltet sich 
sehr verschieden. In Frankreich wird darüber Klage geführt, daß 
der Finanzminister seinen Kollegen gegenüber keine Kontrolle aus- 
übe, trotzdem gerade Frankreich in der Tätigkeit von Sully, 
Colbert, Napoleon, Thiers Beispiele dafür liefert, welchen 
günstigen Einfluß es ausübt, wenn eine große Persönlichkeit das 
finanzielle Interesse der Verwaltung gegenüber vertritt. In Eng- 
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