I. Abschnitt. Das Budget.
Vom Budget unterscheiden wir den Finanzplan, wie er in
‚einzelnen Fällen aufgestellt wird. Der Finanzplan hat den Zweck,
für eine längere Zeit eine gewisse Bindung des Staatshaushaltes
zu sichern. Manchmal geschieht dies, um gewisse Lasten auf eine
Reihe von Jahren zu verteilen (Flotten-, Heeresprogramm usw.)
oder um Ordnung in den Staatshaushalt zu bringen. Es soll oft
das richtige Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben auf diese
Weise gesichert werden. Die einzelnen Jahresbudgets müssen sich
diesem Finanzplan einfügen. Fälschlich wird dieser Finanzplan
auch Normalbudget genannt.
3. Feststellung des Budgets. Bei der Feststellung des
Budgets fällt natürlich die erste Aufgabe den einzelnen Organen
der Verwaltung zu, also den obersten Verwaltungsbehörden, den
Ministerien und ihren Organen. Jedes selbständig wirkende Organ
entwirft sein Budget, das entweder Einnahmen und Ausgaben, oder
bloß letztere umfaßt. Jedes Ministerium stellt auf Grund der
Einzelbudgets seiner Organe, die mit Verwaltung von Einnahmen
und Ausgaben betraut sind, das Budget des Ministeriums zusammen
und die Budgets der gesamten Ministerien, sowie der sonstigen
staatlichen Organe faßt das Finanzministerium im Staatsbudget zu-
sammen, natürlich mit Hinzufügung seines eigenen Budgets, welches
namentlich die Haupteinnahmszweige des Staates repräsentiert. Der
Zusammenstellung des Staatsbudgets gehen Beratungen voraus,
welche den Zweck haben, die Interessen der einzelnen Verwaltungs-
zweige einmal unter sich in Einklang und in ein rationelles Ver-
hältnis zu bringen, dann die Interessen der Verwaltungszweige und
die der Finanzen in Harmonie zu setzen, damit weder der An-
spruch der Verwaltung das Finanzinteresse verletze, noch um-
gekehrt eine engherzige Finanzverwaltung die hohen Aufgaben der
Verwaltung durch knickerischen Geist gefährde. Unbedingt muß
aber danach getrachtet werden, daß Einnahmen und Ausgaben des
Staates ins Gleichgewicht kommen; dieser Gedanke kommt zum
eklatanten Ausdruck in der dem Finanzministerium in Frankreich
öfters gegebenen Benennung als „Ministerium des Gleichgewichts“.
Wieweit der Finanzminister in der Lage ist, die von den einzelnen
Ministerien eingereichten Budgets einzuschränken, das gestaltet sich
sehr verschieden. In Frankreich wird darüber Klage geführt, daß
der Finanzminister seinen Kollegen gegenüber keine Kontrolle aus-
übe, trotzdem gerade Frankreich in der Tätigkeit von Sully,
Colbert, Napoleon, Thiers Beispiele dafür liefert, welchen
günstigen Einfluß es ausübt, wenn eine große Persönlichkeit das
finanzielle Interesse der Verwaltung gegenüber vertritt. In Eng-
39