J. Das internationale Steuerwesen.
J. Das internationale Steuerwesen.
Mit der Entwicklung des internationalen Verkehrs entwickelte
sich auch auf dem Gebiete der Finanz ein internationales Leben,
welches sich namentlich auf dem Gebiete des Steuerwesens und
des Schuldenwesens kundgibt insofern, als es in das Leben der ein-
zelnen Staaten eingreift. Kin entwickeltes internationales Finanz-
wesen fehlt noch heute, weil es noch kein internationales Staatswesen,
keinen internationalen Finanzorganismus gibt, wenn wir von jenen
Organisationen absehen, die vor dem Kriege auf verschiedenen
Gebieten der Wissenschaft und der Wirtschaft ( Weltpostverein, inter-
nationales landwirtschaftliches Institut, Rom, Bureau für internatio-
nalen Arbeiterschutz, für Arbeitslosigkeit, für Statistik usw.) ab-
sehen. Auch diese Organisationen sind nur zum Teil direkt staat-
lich organisiert. Bei einem Teile handelt es sich um private
Schöpfungen, die vom Staate subventioniert werden (Parlamentarische
Union), oder bloß wieder um Vereine (Akademien usw.), die unter-
stützt werden. Kin wichtiges Gebiet des internationalen Finanz-
wesens bildet der öffentliche Kredit, wovon an anderer Stelle die
Rede sein wird. An dieser Stelle soll bloß das internationale Steuer-
wesen kurz erörtert werden.
Im Grunde genommen ist unter internationalem Steuerwesen
hauptsächlich das Problem zu lösen, wie sich das Steuerwesen eines
Staates einerseits den Ausländern gegenüber, andererseits jenen In-
ländern gegenüber verhalten soll, die aus im Auslande befindlichen
Steuerquellen schöpfen, teils aus dort befindlichem Eigentum, teils
aus dort betriebener Tätigkeit. Da hier verschiedene Staaten inte-
ressiert sind, so bildet natürlich die Grundlage jeder rationellen und
gerechten Ordnung die Reziprozität. Mit Recht sagt daher Stein,
daß die Reziprozität das entscheidende Moment bildet, „selbst da,
wo man sie nicht anerkennen will, macht sie sich von selbst geltend,
und ordnet praktisch, was theoretisch zweifelhaft erscheinen mag *).
Wie wir bereits an anderer Stelle hervorgehoben haben, ist
das internationale Steuerwesen auf der prinzipiellen Grundlage auf-
zubauen, daß die Besteuerung dort zu vollziehen ist, wo die Steuer-
quelle sich befindet, und daß Doppelbesteuerung vermieden werden
muß, was namentlich bei dem großen Steuerdruck der Gegenwart
nach Möglichkeit anzustreben ist. In der Tat sehen wir in dieser
Beziehung das Bestreben der Staaten, auf Grund von internationalen
Verträgen die Gefahr der Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die
1) Finanzwissenschaft I. S. 85.
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