I. Abschnitt. Das Budget. 4}
vorbereitender Akt, ein Wahlmodus*!). Das dritte System ist das
System des Finanzausschusses, wo ein ständiger Ausschuß das
Budget und alle finanziellen Vorlagen verhandelt. Dieses System
stellt. wenn die Mitglieder auf Grund ihrer Sachkenntnis gewählt
werden, tüchtige Kräfte zur Verfügung, deren Sachkenntnis durch
längere Praxis natürlich noch erhöht wird. Als Nachteil macht
sich hier nur der Umstand geltend, daß eventuell dieser Ausschuß
bei der Wichtigkeit der Finanzen ein übergroßes Gewicht gewinnt
und sich zu einer kleinen Parlamentsfiliale auswächst, daß die
Minister namentlich die Freundschaft der Mitglieder dieses Aus-
schusses zu gewinnen suchen, ein Umstand, woraus Mißstände ent-
stehen können. Der Finanzausschuß ist in der Lage, die Regierung
zu wichtigen Erklärungen zu nötigen, was das Ansehen und politische
Gewicht der Mitglieder dieses Ausschusses zum Nachteil anderer
zu steigern vermag. So hat bekanntlich in Deutschland während
der Kriegszeit die Regierung wichtige Erklärungen in der Budget-
kommission abgegeben. In Amerika, wo dieses System gleichfalls
besteht, hat man in verschiedener Weise versucht, das Übergewicht
dieses Ausschusses zu mindern. Man hat namentlich die Zahl der
in finanzielle Fragen eingreifenden Ausschüsse vermehrt. Adams
betrachtet dieses System als dem amerikanischen Geist entsprechend.
4. Bewilligung und Verweigerung des Budgets.
Die Bewilligung des Budgets bildet eine der wichtigsten Prärogative
der gesetzgebenden Körper. Die Führung des Staatshaushaltes mit
den möglichst geringsten Opfern und mit der allerzweckmäßigsten
Verwendung ist ein so wichtiges Staatsinteresse, daß das Budget-
recht zu jeder Zeit ein machtvoll!les Mittel bilden wird zur Kon-
trolle der Regierung durch die Volksvertretung. In der Tat nimmt
in allen gesetzgebenden Körpern die Budgetdebatte einen ansehn-
lichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch, oft den dritten Teil und
auch mehr, weshalb sich auch die Notwendigkeit einer Ein-
schränkung geltend gemacht hat.
Stein hat die hohe Wichtigkeit und das Wesen des Budget-
gesetzes und der Verfassungsmäßigkeit desselben tief historisch
und politisch richtig erfaßt, indem er sagt: Da dieses Staatswirt-
schaftsgesetz auf der einen Seite mit seinen Anforderungen auf das.
tiefste in die Wirtschafts- und Kapitalbildung der einzelnen Per-
sönlichkeit eingreift, auf der anderen aber mit seinen Bestimmungen
zur Bedingung und Maß jeder Tätigkeit des Staates nach innen
') Im Oktober 1921 bei Beratung des Budgets für 1922 verwarf der Aus-
schuß das Budget, weil die Regierung nicht genügend den Anforderungen der
Sparsamkeit entsprach.
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