Full text: Finanzwissenschaft

5. Buch. Der Staatskredit. 
schaftliche Tätigkeit und die Sparsamkeit. Freilich kann er auch 
zur Vernichtung von Kapitalien führen; er befreit das Publikum 
von der Sorge der Verwendung bzw. der Befruchtung der Kapi- 
talien und lähmt den Unternehmungsgeist. b) Er schützt die Wirt- 
schaft vor der Gefahr, daß der Staat Kapitalien dort entzieht, 
wo dieselben notwendig sind. c) Er befördert die Stabilität der 
politischen Verhältnisse und steigert die Interessengemeinschaft 
der Staaten. d) Er eifert zur rationellen Führung des Staatshaus- 
haltes an, denn nur solche Staaten werden Kredit genießen, deren 
Staatshaushalt ordnungsgemäß geführt wird. e) In den Staats- 
papieren werden große Vermögen angehäuft, was hinwieder zu 
übermäßigem Börsenspiel und zu großen Vermögensdisparitäten 
ühren kann. f) Es wird die Durchführung großer Staatsziele er 
möglicht. Der Staatskredit — sagt Hamilton — kann der Kitt 
sein zwischen den einzelnen Teilen des Staates. In der jüngsten 
Vergangenheit fehlt es nicht an Beispielen, wo der Staatskredit 
große politische Zwecke förderte. Den Kampf des Nordens gegen 
den Süden in den Vereinigten Staaten von Nordamerika hat der 
Staatskredit zugunsten des KErsteren entschieden. „Die Staats- 
schuld, sagte ein hervorragender Staatsmann der Vereinigten Staaten, 
wurde im Interesse eines hohen Zieles mıt Einwilligung des ganzen 
Volkes geschaffen.“ Freilich kann der Staatskredit auch zu leicht- 
sinniger Führung des Staatshaushaltes verleiten, in übertriebenem 
Maße in Anspruch genommen, kann er die Aktionsfähigkeit des 
Staates lähmen, ja er kann zur gänzlichen politischen Abhängigkeit 
des borgenden Staates vom leihenden Staate führen, was wir Ja 
auch im Weltkriege zur Genüge beobachteten. g) Die Befriedigung 
der Bedürfnisse durch Kredit ist jedenfalls insofern drückender, 
da nicht nur das geschuldete Kapital, sondern auch die ent- 
sprechenden Zinsen beschafft werden müssen. Dies gilt natürlich 
nur von konsumtiven Krediten. 
5. Der Weltkrieg. Der Weltkrieg bildet ein neues Kapitel 
in der Theorie der Staatsanlehen. Da wir der Frage der Kriegs- 
anlehen eine spezielle Untersuchung widmen, sollen hier die dar- 
gebotenen neuen Erfahrungen nur mit Rücksicht auf die Frage der 
Berechtigung des Staatskredits in Betracht gezogen werden. Und hier 
ist in erster Reihe die bisher nie dagewesene kolossale Ausdehnung 
des Staatskredits ins Auge zu fassen. Obwohl die meisten Groß- 
staaten schon bei Ausbruch des Krieges schwere Staatsschulden zu 
tragen hatten, so hat doch die gesamte Staatsschuld der europäischen 
Staaten kaum 100 Milliarden Mark betragen. Der Weltkrieg allein 
at eine Kriegsschuld von 200 Milliarden Dollar verursacht. Die 
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