I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. 581
schlechte Steuerpolitik kann dem Staate die Inanspruchnahme der
Steuerquellen außerordentlich erschweren. Dasselbe gilt natürlich
bezüglich der Anlehen von einer schlechten Kreditpolitik. Mit
Rücksicht darauf, daß jeder Krieg auch eine finanzielle Kraftprobe
ist und von der wirtschaftlichen Kraft der Völker abhängt, wäre die
ausschließliche Schuldendeckung eine gefährliche Erscheinung, wie
auch gewichtige Erfahrungen beweisen, daß Kriege, die bloß mit
Anlehensgeldern geführt werden, zu keinem günstigen Resultate
führen, jedenfalls aber große Gefahren und verhängnisvolle Situation
heraufbeschwören.
All dies vor Augen gehalten, wird es sich als das Zweck-
mäßigste ergeben, sowohl Steuern als Anlehen zur Deckung der
Kriegsbedürfnisse heranzuziehen, wie dies auch die neuern Kriege
bewiesen, namentlich jene, in denen England und Nordamerika be-
teiligt waren. Da nun aber in der Regel zu Beginn des Krieges
die rasche Herbeischaffung größerer Summen notwendig ist, neue
Steuern aber nur langsam sich entwickeln, so wird namentlich bei
Beginn eines Krieges am zweckmäßigsten sein, das Hauptgewicht
auf die Anlehen zu legen und später die Deckung mehr und mehr
aus den Steuern zu schöpfen. Die Notwendigkeit größerer Steuer-
einnahmen wird sowohl die Erhöhung der alten Steuern als die
Einführung neuer Steuern erforderlich machen. Das größere Ein-
kommen der alten Steuern wird zur teilweisen Deckung des un-
mittelbaren Kriegsbedarfes verwendet werden; die neuern Steuern
sollen dem Zinsendienst der aufgenommenen Anlehen zugewiesen
werden. Adams (Public debts, S. 136) sagt, die höhere Einnahme
aus den alten Steuern soll nur zur Sicherung der ersten Kredit-
operationen dienen, sonst aber zu weiteren Zwecken nicht verwendet
werden, so daß mit Beendigung des Krieges die alten Steuern auf
die frühere Höhe zurückkehren. Dagegen sollen die neuen Steuern
zur Sicherung des Anlehendienstes verwendet werden und zu diesem
Behufe muß auch darauf Rücksicht genommen werden, daß diese
Steuern etwas mehr ergeben sollen, als das Zinsenerfordernis, damit
etwa als notwendig sich ergebende spätere Kreditoperationen er-
leichtert werden?
In die Frage, ob die Bedürfnisse durch Steuern oder Anlehen
gedeckt werden sollen, spielt auch die Einkommensverteilung hin-
ein. In Staaten mit vielen reichen Staatsbürgern, die ohne Ein-
schränkung ihrer Bedürfnisse größere Lasten übernehmen können,
sollen die Steuern in Anspruch genommen werden, trotzdem-daß in
solchen Staaten das anlagesuchende Kapital auch reichlich vorhanden
ist. In Staaten dagegen, wo die kleinen Einkommen dominieren,