BB‘ 5. Buch. Der Staatskredit.
welche die Einschränkung der Bedürfnisse nur schwer erdulden,
würde die Steuer eine übermäßige Last bedeuten, während. die
Schuldenlast weniger empfindlich ist, da sie sich auf eine Reihe von
Jahren verteilt; die öffentliche Meinung wird also die Aufnahme
von Anlehen favorisieren. Hieraus folgt auch, daß mit der Hebung
und bessern Verteilung des Volksreichtums die Möglichkeit der Be-
deckung durch Steuern zunimmt, während der Kredit weniger in
Anspruch genommen werden muß, jedenfalls lassen. sich beide in
eine günstigere Verbindung bringen.
9. Wirtschaft. Die volkswirtschaftlichen Wirkungen
des Staatskredites sind oft so verwickelter Natur, daß deren Ver-
lauf kaum verfolgt werden kann. Es ist daher verfehlt, diese
Wirkungen im allgemeinen untersuchen zu wollen, da dieselben zu-
nächst nach einzelnen Phasen der Kreditoperationen unterschieden
werden müssen. Diese Operationen zeigen drei verschiedene Stadien:
a) die Aufnahme der Anlehen; b) deren Verwendung; c) deren
Rückzahlung. In der Regel werden nur jene Erscheinungen unter-
sucht, welche mit der Aufnahme der Anlehen zusammenhängen;
das dritte Stadium zeigt beiläufig die entgegengesetzten Erscheinungen
wie das erste; das zweite Stadium ist höchst komplizierter Natur
und oft schwer zu verfolgen. Was die Kapitalbewegung betrifft,
so kommt durch den Staatskredit oft Kapital überhaupt nicht ın
Bewegung, da der Zweck oft bloß der ist, daß der Staat Zahlungs-
fähigkeit erwerbe; die Kapitalien bleiben in den bisherigen Händen
und das Anlehen übt auf die Verteilung der Kapitalien keine
Wirkung aus. Wenn jedoch durch den Kredit in der Tat Kapitalien
gesucht werden, dann können wieder verschiedene Fälle eintreten.
Verschafft sich der Staat die Kapitalien im Auslande, so werden
Kapitalien dem Inlande zugeführt; werden diese Kapitalien zu pro-
duktiven Zwecken verwendet, dann gewinnt die Volkswirtschaft so
viel, was der Produktivität der Kapitalien entspricht weniger der
für Verzinsung und Amortisation der Kapitalien notwendigen
Summen, die nach dem Auslande gehen; wenn die Kapitalien zu
unproduktiven Zwecken verwendet werden, dann entspricht der
Verlust dem Betrage des Kapitals samt Zinsen. Wenn der Staat
das Anlehen im Inlande aufnimmt, dann können zwei Fälle ein-
treten. Verspricht der Staat nur solche Zinsen, die dem bisherigen
Zinsfuße entsprechen, dann werden in Funktion befindliche Kapitalien
nicht in Bewegung kommen oder nur jene, die in unzweckmäßiger
Weise verwendet wurden; wenn er aber höhere Zinsen verspricht,
dann wird ein Teil der Kapitalien dem Staate zufließen und die
bisherigen Kanäle verlassen. Wenn nun der Staat die betreffenden
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