Full text: Finanzwissenschaft

BB‘ 5. Buch. Der Staatskredit. 
welche die Einschränkung der Bedürfnisse nur schwer erdulden, 
würde die Steuer eine übermäßige Last bedeuten, während. die 
Schuldenlast weniger empfindlich ist, da sie sich auf eine Reihe von 
Jahren verteilt; die öffentliche Meinung wird also die Aufnahme 
von Anlehen favorisieren. Hieraus folgt auch, daß mit der Hebung 
und bessern Verteilung des Volksreichtums die Möglichkeit der Be- 
deckung durch Steuern zunimmt, während der Kredit weniger in 
Anspruch genommen werden muß, jedenfalls lassen. sich beide in 
eine günstigere Verbindung bringen. 
9. Wirtschaft. Die volkswirtschaftlichen Wirkungen 
des Staatskredites sind oft so verwickelter Natur, daß deren Ver- 
lauf kaum verfolgt werden kann. Es ist daher verfehlt, diese 
Wirkungen im allgemeinen untersuchen zu wollen, da dieselben zu- 
nächst nach einzelnen Phasen der Kreditoperationen unterschieden 
werden müssen. Diese Operationen zeigen drei verschiedene Stadien: 
a) die Aufnahme der Anlehen; b) deren Verwendung; c) deren 
Rückzahlung. In der Regel werden nur jene Erscheinungen unter- 
sucht, welche mit der Aufnahme der Anlehen zusammenhängen; 
das dritte Stadium zeigt beiläufig die entgegengesetzten Erscheinungen 
wie das erste; das zweite Stadium ist höchst komplizierter Natur 
und oft schwer zu verfolgen. Was die Kapitalbewegung betrifft, 
so kommt durch den Staatskredit oft Kapital überhaupt nicht ın 
Bewegung, da der Zweck oft bloß der ist, daß der Staat Zahlungs- 
fähigkeit erwerbe; die Kapitalien bleiben in den bisherigen Händen 
und das Anlehen übt auf die Verteilung der Kapitalien keine 
Wirkung aus. Wenn jedoch durch den Kredit in der Tat Kapitalien 
gesucht werden, dann können wieder verschiedene Fälle eintreten. 
Verschafft sich der Staat die Kapitalien im Auslande, so werden 
Kapitalien dem Inlande zugeführt; werden diese Kapitalien zu pro- 
duktiven Zwecken verwendet, dann gewinnt die Volkswirtschaft so 
viel, was der Produktivität der Kapitalien entspricht weniger der 
für Verzinsung und Amortisation der Kapitalien notwendigen 
Summen, die nach dem Auslande gehen; wenn die Kapitalien zu 
unproduktiven Zwecken verwendet werden, dann entspricht der 
Verlust dem Betrage des Kapitals samt Zinsen. Wenn der Staat 
das Anlehen im Inlande aufnimmt, dann können zwei Fälle ein- 
treten. Verspricht der Staat nur solche Zinsen, die dem bisherigen 
Zinsfuße entsprechen, dann werden in Funktion befindliche Kapitalien 
nicht in Bewegung kommen oder nur jene, die in unzweckmäßiger 
Weise verwendet wurden; wenn er aber höhere Zinsen verspricht, 
dann wird ein Teil der Kapitalien dem Staate zufließen und die 
bisherigen Kanäle verlassen. Wenn nun der Staat die betreffenden 
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