I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. be
Kapitalien in produktiver Weise verwendet, dann wird das End-
resultat von der Differenz abhängen, welche sich zwischen der bis-
herigen und der sich nun ergebenden Rentabilität der Kapitalien-+ —#
zeigt. Wenn der Staat die Kapitalien unproduktiv verwendet, dann
entspricht der Verlust dem bisherigen Ertrag der Kapitalien. Wenn
der Staat höhere Zinsen bietet, dann kann ein Teil des Kapitals
auch aus Ersparnissen hervorgehen, da dies die Wirtschaftenden
zu größerer Sparsamkeit anspornt, was aber auch zur Einschränkung
der Produktion und zur Entlassung von Arbeitern führen kann.
Es ist aber auch möglich, daß die neuen Kapitalien nicht durch
Einschränkung der Konsumtion entstehen, sondern durch größere
wirtschaftliche Tätigkeit, so daß damit eine Steigerung der Pro-
duktion verbunden ist. Am schädlichsten ist das Vorgehen, wenn
der Staat zu hohen Zinsen Kapitalien aufnimmt, denn das stumpft
die Unternehmungslust ab, lenkt viele Kapitalien von ihrer bisherigen
Verwendung ab, verschlimmert die Lage der Arbeiter und schwächt
durch Beschränkung der Produktion die eigentlichen Quellen der
Staatseinnahmen.
Ubrigens hängen die volkswirtschaftlichen Wirkungen der Staats-
anlehen noch von vielen Momenten ab: Größe des Anlehens, Art
der Aufnahme, Benutzung, dann Lage der Volks- und Staatswirt-
schaft. Im allgemeinen wird der Staatskredit das Sinken des Zins-
fußes, das Steigen des Arbeitslohnes verlangsamen, die Vermehrung
der Kapitalien wird mehr auf dem Wege der Sparsamkeit als durch
die Produktion befördert, obwohl er indirekt auch hierauf einwirken
kann; er schränkt die Privatkonsumtion ein, erweitert dagegen die
öffentliche, staatliche Konsumtion. Der übermäßigen Inanspruch-
nahme der Kapitalien wird manchmal dadurch vorgebeugt, daß die
Staatsgläubiger die Bedingung stellen, wonach der Staat sich ver-
pflichten muß, für eine gewisse Zeit den Geldmarkt nicht in An-
spruch zu nehmen („Marktfreiheit“).
10. Sozialpolitik. Auch die sozialpolitische Bedeutung
des Staatskredites ist von großer Wichtigkeit. Wenn es auch eine
Übertreibung ist, daß der Staatskredit die großen Vermögen ge-
schaffen hat, so ist es doch gewiß, daß derselbe die Bildung großer
Vermögen bedeutend gefördert und in dieser Richtung tätige Ten-
denzen verstärkt hat. Daß der Staatskredit nicht allein die Kon-
zentration des Vermögens geschaffen hat, ergibt sich schon daraus,
daß er das Bestehen großer Vermögen zu seiner Voraussetzung
hat. Wohl aber ist zu konstatieren, daß der Staatskredit insbe-
sondere die konjunkturale Vermögensbildung befördert, indem die-
jenigen, die in kritischen Zeiten den Staat mit Anleihen unter-
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