5. Buch. Der Staatskredit.
Das im Juli 1916 in Amerika emittierte französische Anlehen wurde
durch pfandweise Übergabe von argentinischen, norwegischen, däni-
schen, schweizerischen, holländischen, brasilianischen, ägyptischen
Staatspapieren, Suezkanalaktien usw. sichergestellt. Jene Theorie
es internationalen Rechtes, daß das Vermögen des Einzelnen in
ie Interessensphäre des Ganzen gehöre, verlieh den Staaten das
echt, den Interessen ihrer Untertanen eventuell auch durch mili-
ärische Intervention Geltung zu verschaffen. Dies ist die Ansicht
bedeutender Völkerrechtslehrer und Staatsmänner. Hieraus ist leicht
rsichtlich, daß der -Staatskredit auch den Keim internationaler
wiste in sich birgt und Grund und Vorwand für Einmischung
und Annexion abgeben kann. Auch staatsrechtliche Konflikte können
sich aus dem Staatskredit ergeben, wenn in Staatenverbindungen
teuer- und Finanzwesen nicht auf gleicher Basis beruhen und auf
dem einen Gebiete die Souveränität des Teilstaates nach anderen
rinzipien geordnet ist, wie auf dem anderen. Auch insofern birgt
der internationale Kredit Gefahr, als es immer mehr in Gebrauch
am, den Schuldnerstaat zu verpflichten, seine industriellen Be-
stellungen in dem Gläubigerstaat zu machen. Auch im Weltkriege
haben die Ententestaaten einen großen Teil der gewährten Kredite
in Munition und Lebensmitteln aufgenommen. Neuestens stellen
sich die Gläubigerstaaten auf den Standpunkt, daß nur im Interesse
solcher Staaten Anlehen plaziert werden dürfen, die ihre inter-
nationalen Schulden (mit England bzw. Amerika) geordnet haben.
Die internationalen Schulden infolge des Weltkrieges bergen
eine große Gefahr für den Frieden, zumal Borgerstaaten wie Leiher-
staaten auf dem Weltmarkte in heftiger Konkurrenz stehen und in
Amerika es als Absurdität betrachtet wird, daß eben aus dem dort
ntlehnten Kapital Amerika Konkurrenz gemacht wird *).
Eine der politischen Folgen des Staatskredits erblicken aber
manche (Dudley Baxter usw.) darin, daß derselbe die Kon-
kurrenz unter den einzelnen Staaten ungleich macht, da im wirt-
schaftlichen Wetteifer jener Staat, dessen Produktion weniger
durch Staatsschulden belastet ist, den stärker belasteten besiegen
wird. Baxter war besorgt um die Hegenomie Englands gegenüber
den Vereinigten Staaten von Nordamerika und Deutschland, die
zwei gefährlichsten Konkurrenten, da die Vereinigten Staaten ihre
Schulden stark amortisieren, Deutschland damals überhaupt nur
eine geringe Staatsschuld ‚hatte. Unleugbar ist die Staatsschuld
unter gewissen Umständen eine bedeutende relative Last, die eine
- ) Crosby, The danger of international Government Loans (The Annals
May 1920, S. 226).
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