Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Das Budget, Ca 
reichsten Perioden der politischen Geschichte. Das Resultat dieser 
Kämpfe ist die Anerkennung jenes Rechts, daß das Volk, resp. 
dessen Vertreter, alljährlich die Staatseinnahmen und Staatsaus- 
gaben bewilligen oder verweigern. Die Bedeutung dieses Rechts 
besteht vor allem darin, daß hiermit die Souveränität des Volkes 
deutlich anerkannt ist, da nur souveräne Völker dieses Recht aus- 
üben; wo die Souveränität des Volkes nicht anerkannt ist, dort übt 
dasselbe auf die Feststellung des Staatshaushaltes keinen Einfluß, 
wenigstens keinen maßgebenden. Die Wichtigkeit des Budgetrechts 
erhöhte noch der Umstand, daß auf diese Weise das Volk in die 
Lage kam, der Verschwendungssucht des sogenannten ancien r6&gime 
Einhalt zu tun, was freilich nur höchst unvollkommen erreicht 
wurde, dem die Erscheinung zur Seite steht, daß in neuerer Zeit 
gerade die verschwenderischen Neigungen der gesetzgebenden Körper 
Gegenstand ernster und berechtigter Klagen bilden !). Bei Ver- 
handlung des Budgets im Jahre 1921 wurde in England allgemeine 
Klage geführt, daß das Budgetrecht des Parlaments schon vor dem 
Kriege, namentlich aber infolge des Krieges gänzlich illusorisch ge- 
worden ist. 
') In der Sitzung des Corps legislatif vom 2. Juli 1832 sagte Say: „Les 
chambres, au lieu d’&tre un frain, sont devenu une excitation &a la depense.“ — 
Cucheval-Clarigny sagt (Revue des deux mondes 1888, Februar, S. 546): 
„C’est donc se bercer d’un espoir imaginaire que d’attendre de la chambre des 
Economies serieuses. C’est le fait contraire qui se produit sous l’influence de ces 
memes interets personnels.“ — In einer Rede vom Jahre 1902 sagt Poincare: 
(Les Chambres) „dans les dernieres mois surtout de leur mandat, obeissant, sans 
disinetion de parti, ä je ne sais quelle frenesie de prodigalites, et prise d’une 
sorte de vertige Electoral mettent, de leurs propres mains, la fortune publique 
au pillage.“ — Bagehot (Englische Verfassungszustände, Deutsche Ausgabe, 
Berlin 1868, S. 178 ff.): „Längst hat das Haus der Gemeinen aufgehört, der ein- 
schränkende, ersparende und ökonomische Körper zu sein, der es einst gewesen 
ist. Wenn ihr euch ein Beifallsgeschrei im Hause der Gemeinen sichern wollt, 
so braucht ihr nur eine Lobrede auf die Sparsamkeit im allgemeinen zu halten, 
wollt ihr eine sichere Niederlage herbeiführen, so schlagt irgendeine Ersparnis im 
einzelnen vor.“ Jeze: C’est une verite d’experience que les essemblees surtout 
dans les etats democratiques sont gaspilleurs des deniers publiques... Il faut 
un frain ä ce gaspillage sinon la chambre ruinerait la pays (Traite de science 
des finances S. 189). — In Belgien sagte bei Gelegenheit der Budgetdebatte 
vom Jahre 1882 ein Deputierter folgendes (Journal des Economistes 1886, Mai, 
S. 202): „C’est nous tous qui avons tort de demander sans cesse des faveurs non 
raisonnables au point de vue des finances et c’est pour @tre agreables ä nos 
electeurs — je ne h6site pas ä le dire“. — „Von allen Ausgabedepartements“, 
sagt im Jahre 1897 Hicks-Beach, „ist die Kammer der Gemeinen die 
schlimmste“ (Stourm, Le budget, S. 55). Bei der Budgetdebatte am 22. Juni 
1921 sagte Chamberlain: Parliament has not helped any Government and 
any period within his recollections to reduce or restrict expenditures. Noch 
energischer drückte sich der Finanzminister Horne am 27. März 1922 aus: The 
House cries for economy and votes for expenditures. Das Haus schreit nach 
Sparsamkeit und stimmt für Ausgaben. 
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