Full text: Finanzwissenschaft

5. Buch: Der Staatskredit. 
besser wissen, zu welchen Bedingungen, in welchem Zeitpunkte 
Anlehen zu kontrahieren sind. Die Banken bieten Garantie für 
je Herbeischaffung der nötigen Summen usw. Freilich kann vom 
eutigen Staate nicht behauptet werden, daß er nicht in der Lage 
wäre, die Verhältnisse des Geldmarktes zu kennen; der heutige 
Staat hat ja so bedeutende finanzielle Funktionen, ist so sehr in 
das Kreditleben verwoben, steht in so naher Beziehung zur Noten- 
ank, zu den anderen großen Banken, daß -auch die Staatsorgane 
die Gestaltungen des Geldmarktes genau kennen müssen. Gegen- 
über schwachkreditierten Staaten kann es überdies vorkommen, daß 
je Banken ihren Verpflichtungen nicht nachkommen werden. 
enn die Banken auf die Plazierung des Anlehens nicht rechnen 
önnen, so werden sie oft nur einen Teil des Anlehens fest über- 
nehmen, den anderen Teil nur, wenn sie es in ihrem Interesse 
finden (Option). Manchmal ist wohl die Option unbedingt. Wenn 
sie bedingt ist, dann bedingen die. Kreditoren, daß die Übernahme 
nur dann erfolgt, wenn die Titres zu einem gewissen Kurs abzu- 
stoßen sind oder wird festgesetzt, um wieviel der Übernahmekurs 
unter dem Marktkurs bleibt. 
Die Vorteile der öffentlichen Subskriptionen, der sogenannten 
Volksanlehen, bestehen namentlich in folgendem: a) Der Staat er- 
part die Kosten oder wenigstens einen Teil der Kosten — wenn 
doch zur Popularisierung des Anlehens der entwickelte Bank- 
apparat in Anspruch genommen wird, wie dies bei den Kriegs- 
anlehen geschah —, welche die Inanspruchnahme der Banken ver- 
ursacht. b) Das Publikum gelangt zu einem geringeren Preise in 
den Besitz der Staatstitres, als wenn dieselben von den Banken ge- 
auft werden müssen. c) Das Anlehen wird sogleich plaziert, denn 
es kommt sogleich in die Hände jener, die dasselbe zur Kapitals- 
anlage benutzen wollen. Es belastet also nicht den Geldmarkt, 
während die Bankanlehen langsamer plaziert werden, das Börsen- 
spiel anfachen; oft werden dieselben von den Banken in einem 
solchen Momente auf den Markt geworfen, wenn der Staat an die 
usgabe eines neuen Anlehens schreitet, wodurch natürlich dessen 
reis zugunsten der Banken gedrückt wird. d) Die Teilnahme des 
roßen Publikums bietet der Öffentlichkeit Gelegenheit zu jenen 
Zwecken Stellung zu nehmen, für deren Verwirklichung die An- 
lehen in Anspruch genommen werden; billigt die öffentliche Mei- 
nung durch eine große Beteiligung die Absichten der Regierung, 
z. B. einen im Anzug befindlichen Krieg, so stärkt das außerordent- 
lich die Regierung, wie sie umgekehrt geschwächt und gemahnt 
ird, wenn durch eine geringere Beteiligung die ablehnende Auf- 
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