IV. Abschnitt. Die verschiedenen Arten der Staatsschulden. 609
fassung der Nation zum Ausdruck kommt. Freilich spielen hier
viele Momente eine Rolle; die öffentliche Meinung kann durch die
Presse und die Manöver der Finanzkreise irregeführt werden. Den
zugunsten der öffentlichen Subskription sprechenden Momenten
gegenüber kommt hinwieder folgendes in Betracht: a) Dem Bankier
wird es natürlich auch bei öffentlichen Subskriptionen möglich sein,
große Summen zu zeichnen, während der kleine Mann das Heran-
drängen, Warten, den Zeitverlust scheut und sich dann doch lieber
wegen Ankauf an die Banken wendet. b) Die Banken werden doch
die Lage des Geldmarktes in der Regel besser kennen, die Be-
dingungen, welche zu stellen sind, den Zeitpunkt, der zur Emission
geeignet, während der Staat drückendere Bedingungen, einen höheren
Zinsfuß, akzeptiert, als es den Verhältnissen entspricht und so das
Anlehen teuerer bezahlt. Dieser Nachteil wird einigermaßen ver-
mieden, wenn der Staat die minimalen Bedingungen feststellt und
jenen den Vorzug gibt, die günstigere Bedingungen einräumen.
c) Die Zurückhaltung des Publikums kann eventuell wichtige Ziele
der Regierung kompromittieren, die durch das Anlehen befördert
werden sollten. Gewiß kann es auch vorkommen, daß die erhofften
Vorteile der öffentlichen Subskription gänzlich ausbleiben, daß von
der ganzen Operation nichts anderes bleibt, um die Worte Leroy-
Beaulieu’s zu gebrauchen, als „un gigantesque humbug“. Bei
den öffentlichen Subskriptionen befördert der Staat selbst zuweilen
die Konkurrenz der größeren Institute, indem er den Zeichnern
größerer Summen eine Prämie bietet (in Nordamerika 1; Prozent),
welche manchmal im Verhältnis der gezeichneten Summe wächst.
Bei den großen Kriegsanlehen hat in den Staaten der Zentral-
mächte das Subskriptionsanlehen gesiegt und glänzenden Erfolg
erreicht. In Deutschland, Österreich und Ungarn wurden Summen
aufgebracht, von denen sich die kühnste Phantasie nicht träumen
ließ. Bei den Kriegsanlehen wurden den Unterzeichnern große
Vorteile geboten, namentlich wurde die Lombardierung der ge-
zeichneten Effekten bei der Notenbank zu einem mäßigen Zinsfuß
gesichert. Bei voller Ausnutzung aller Begünstigungen konnte in
Ungarn eine Verzinsung von 8—10 Prozent erreicht werden.
4. Emissionskurs. Bei der Emission ist die Modalität
von Wichtigkeit, ob die Titres zum Nominale emittiert werden,
oder unter dem Nominale. Im ersten Falle muß natürlich der
Zinsfuß je nach der Lage des Geldmarktes wechseln, während die
Papiere immer zum Parikurs emittiert werden, im zweiten Falle
dagegen kann der Zinsfuß unveränderlich bleiben und der Kapital-
wert der Titres drückt die verschiedene Lage des Geldmarktes usw.
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl.
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