IV. Abschnitt. Die verschiedenen Arten der Staatsschulden. 613
größere Posten von Papieren zurückgeschickt werden. Darum ist
es für im Auslande stark verschuldete Staaten oft schwierig, den
Goldstandard aufrecht zu erhalten.
Wenn aber ein Staat gezwungen ist, im Auslande Kredit zu
beanspruchen, so ist es nur die allereinfachste und selbstverständ-
liche Klugheitsregel, daß er mit seinen ausländischen Gläubigern
glimpflich umgehe. Hier kommt namentlich das Problem der
Couponsteuer in Betracht. Wenn ein Staat die Couponsteuer ein-
führt, so hat er unbedingt das Recht, dieselbe auch den auslän-
dischen Gläubigern gegenüber anzuwenden. Ein anderes ist es,
wie sich der ausländische Richter verhalten wird? Es läßt sich
kaum das Prinzip aufstellen, daß der ausländische Richter die Pflicht
hat, fremde Steuergesetze zu verteidigen, eher läßt sich das Gegen-
teil behaupten; vielleicht hat er nicht einmal das Recht hierzu.
Insofern ist wohl anzunehmen, daß das internationale Steuerrecht
enger ist, als das internationale Privatrecht. Der Staat kann in
solchem Falle das ausländische Gericht ebensowenig in Anspruch
nehmen, als wenn er die Ausländer direkt besteuern wollte. Wo
aber der Staat in der Lage ist, den ausländischen Gläubiger in
Anspruch zu nehmen, dort kann er es ohne Bedenken tun D).
Bei der Aufnahme der Staatsanlehen spielt die Lage und
Organisation des Geldmarktes eine große Rolle. Die Aufnahme-
fähigkeit des internationalen Geldmarktes zeigt einen engen Zu-
sammenhang mit der Erscheinung, daß es Wertpapiere gibt, welche
überall in jedem Lande als Anlagewerte eine große Rolle spielen,
so daß jede Preisvariation auf Angebot und Nachfrage zurück-
wirkt. Wenn nun ein Staat zur Aufnahme eines Anlehens ge-
zwungen ist, so wird das in der Regel den Preis der Papiere
drücken; Folge hiervon wird sein, daß jene internationalen Wert-
papiere stärker gesucht werden, das Ausland wird Kapitalien
schicken, welche die Emission des Anlehens erleichtern werden.
Wohl ist diese Operation im wesentlichen ein Austausch verschie-
dener Wertpapiere. Ein ähnlicher Prozeß war in Frankreich nach
1870 zu beobachten, bei Emission des zur Deckung der Kriegs-
kosten und der Kriegsentschädigung aufgenommenen Anlehens.
Die Aufnahme ausländischer Anlehen wird erleichtert, wenn der
Staat auch im Auslande Zahlungsstellen zur Einlösung der Coupons
bezeichnet.
Lehrreich ist es, die Teilnahme der ausländischen Geldmärkte
des näheren zu verfolgen. Bei dem Umtausch der Couponbogen
') Siehe Wieser, Die Besteuerung ausländischer Gläubiger in Österreich
(Zeitschrift für Volkswirtschaft usw. II. Bd., S. 563).