V. Abschnitt. Die Papiergeldschuld, Inflation und Sanierung. 625
E&1. Dezember 1918 22,2 Milliarden Papiermark
50 35,7 .
ES N 020 688 N
N 113,6 N
80.00. 1022 1280 1
31. Januar 1923 1934
30. Juni » 17 291 I
15. August n 116 403
ie m N 663 200
15. September | 3 183 681
39 7 ) 28 228 815
15. Oktober 123 349 800 /
8 Y 2496 823 000 ;
15. November 92 844 721 000 E
0. N 400 267 640 000 .
15. Dezember 414 170 756 000 5
810 ; 490 507 425 000
Nun wird der Wert der Goldmark mit einer Billion Papier-
mark gleichgesetzt.
3. Sanierung. Die Inflation verursachte eine solche Er-
schütterung der ganzen Volkswirtschaft, daß zur Herstellung nor-
maler Zustände die energischsten Maßregeln angewendet werden
mußten. Die Gesamtheit dieser Maßregeln bezeichnete man als
Sanierung. Die Sanierung erforderte vor allem die Ordnung
des Staatshaushaltes zur Einstellung der Notenpresse und stützte
sich in der Regel auf folgende Maßregeln: 1. Aufnahme eines
inneren Anlehens zur Deckung des Defizits des laufenden Budget-
Jahres; 2. Aufnahme eines äußeren Anlehens eventuell unter Mit-
wirkung des Völkerbundes zur Deckung des Defizits während der
Sanierungsperiode (2-—3 Jahre); 3. möglichste Steigerung der Ein-
nahmen bis zu einem Grade, der z. B. in Ungarn gestattete bis zu
70°%, des Einkommens der Steuerträger in Anspruch zu nehmen ;
4. äußerste Reduktion der Ausgaben, namentlich Abbau des Beamten-
standes, Abbau aller überflüssigen Staatsinstitute, namentlich der
Kriegseinrichtungen; 5. Verpfändung gewisser Einnahmequellen zur
Sicherung der Gläubiger der Außenanleihe; 6. strenge Kontrolle
durch einen bestellten Generalkommissär; 7. Beschränkung der
finanziellen Hoheitsrechte des Staates und des gesetzgebenden
Körpers, der durch einen aus allen Parteien gewählten Ausschuß
Einfluß nimmt. Diese energischen Maßregeln hatten derartigen
Erfolg, daß z. B. in Deutschland, Ungarn schon ‚im ersten Voll-
jahre anstatt eines Defizits sich ein ansehnlicher Überschuß ergab.
Mit beendigter Sanierung fällt die Budgetkontrolle weg. Selbst
Siegerstaaten, wie Frankreich, mußten sich zu einem energischen
Sanierungsplan entschließen, um die Finanzen vor gänzlicher Deroute
zu schützen und die Stabilisierung durchzuführen. Nach der Stabi-
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl. ‘+1
al