Full text: Finanzwissenschaft

60) 5. Buch. . Der Staatskredit. 
Staatsschuld, wurde die Tilgung nicht ausgesprochen. Die Tilgung 
wurde nur insofern angeordnet, als sich Überschüsse ergeben, die 
keine andere Verwendung finden. In den letzten Jahrzehnten hatte 
die Tilgung keine besondere Bedeutung, so daß die Notwendigkeit 
der Tilgung stärker betont wurde. Im Deutschen Reiche wurde 
im Jahre 1909 ausgesprochen, daß die Tilgung der Reichsschuld 
obligatorisch sei. Von den nach dem Jahre 1910 emittierten An- 
Jlehen sind jährlich wenigstens 1,9 Prozent zu tilgen, bei Anlehen 
zu produktiven Zwecken, bei anderen Anlehen 3 Prozent. Italien, 
Österreich, Ungarn gehören zu jenen Staaten, in welchen der Tilgung 
in den letzten Jahren geringe Bedeutung beigelegt wurde. 
VIIL Abschnitt. 
Die Verwaltung der Staatsschuld. 
1. Organe der Verwaltung. Der Staatskredit spielt im 
Rahmen des Staatshaushaltes eine wichtige Rolle, da derselbe in der 
Gesetzgebung entsprechende Regelung erfordert und im Verwaltungs- 
organismus des Staatshaushaltes selbständige Organe beansprucht. 
Was die Gesetzgebung betrifft, so erfordert die Inanspruchnahme 
des Staatskredits entsprechende Gesetze, Kreditgesetze. In einzelnen 
Staaten werden die allgemeinen Grundsätze gesetzlich geregelt 
(Reichsschuldenordnung vom 13. Februar 1924). Die Erfahrung 
lehrt, daß die der Staatsschuldenverwaltung dienenden Organe 
vollständig selbständige, charakteristische Gestaltung entweder über- 
haupt nicht, oder nur teilweise und langsam gewinnen. Die Emission, 
Verwaltung, Tilgung, Einlösung der Coupons, Führung des Staats- 
schuldenbuches usw. sind zum Teil selbständigen Organen anver- 
traut, zum Teil werden sie von solchen Organen versehen, die mit 
anderen Funktionen betraut sind. Die wichtigeren Organe auf dem 
Gebiete des Staatsschuldenwesens sind folgende: 
A. An der Spitze der Staatsschuldenverwaltung steht in der 
Regel die Kreditabteilung des Finanzministeriums, welche die aller- 
wichtigste Aufgabe auf dem Gebiete des Kreditwesens zu versehen 
hat, die Organisation der Kreditoperationen, die Beobachtung des 
Geldmarktes usw. Die wichtigste Aufgabe der obersten Kredit- 
politik ist die Kreditfähigkeit des Staates zu wahren, was nament- 
lich durch strenge Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen 
erreicht werden kann. Vor allem sind die folgenden pathologischen 
Zustände zu vermeiden, daß: a) der Staat nicht in derjenigen 
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