60) 5. Buch. . Der Staatskredit.
Staatsschuld, wurde die Tilgung nicht ausgesprochen. Die Tilgung
wurde nur insofern angeordnet, als sich Überschüsse ergeben, die
keine andere Verwendung finden. In den letzten Jahrzehnten hatte
die Tilgung keine besondere Bedeutung, so daß die Notwendigkeit
der Tilgung stärker betont wurde. Im Deutschen Reiche wurde
im Jahre 1909 ausgesprochen, daß die Tilgung der Reichsschuld
obligatorisch sei. Von den nach dem Jahre 1910 emittierten An-
Jlehen sind jährlich wenigstens 1,9 Prozent zu tilgen, bei Anlehen
zu produktiven Zwecken, bei anderen Anlehen 3 Prozent. Italien,
Österreich, Ungarn gehören zu jenen Staaten, in welchen der Tilgung
in den letzten Jahren geringe Bedeutung beigelegt wurde.
VIIL Abschnitt.
Die Verwaltung der Staatsschuld.
1. Organe der Verwaltung. Der Staatskredit spielt im
Rahmen des Staatshaushaltes eine wichtige Rolle, da derselbe in der
Gesetzgebung entsprechende Regelung erfordert und im Verwaltungs-
organismus des Staatshaushaltes selbständige Organe beansprucht.
Was die Gesetzgebung betrifft, so erfordert die Inanspruchnahme
des Staatskredits entsprechende Gesetze, Kreditgesetze. In einzelnen
Staaten werden die allgemeinen Grundsätze gesetzlich geregelt
(Reichsschuldenordnung vom 13. Februar 1924). Die Erfahrung
lehrt, daß die der Staatsschuldenverwaltung dienenden Organe
vollständig selbständige, charakteristische Gestaltung entweder über-
haupt nicht, oder nur teilweise und langsam gewinnen. Die Emission,
Verwaltung, Tilgung, Einlösung der Coupons, Führung des Staats-
schuldenbuches usw. sind zum Teil selbständigen Organen anver-
traut, zum Teil werden sie von solchen Organen versehen, die mit
anderen Funktionen betraut sind. Die wichtigeren Organe auf dem
Gebiete des Staatsschuldenwesens sind folgende:
A. An der Spitze der Staatsschuldenverwaltung steht in der
Regel die Kreditabteilung des Finanzministeriums, welche die aller-
wichtigste Aufgabe auf dem Gebiete des Kreditwesens zu versehen
hat, die Organisation der Kreditoperationen, die Beobachtung des
Geldmarktes usw. Die wichtigste Aufgabe der obersten Kredit-
politik ist die Kreditfähigkeit des Staates zu wahren, was nament-
lich durch strenge Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen
erreicht werden kann. Vor allem sind die folgenden pathologischen
Zustände zu vermeiden, daß: a) der Staat nicht in derjenigen
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SC