VIIL Abschnitt. Die Verwaltung der Staatsschuld. „1
Valuta zahlt, die versprochen wurde; b) nicht in dem Zeitpunkte
zahlt, für den die Zahlung versprochen wurde; c) nicht die Summe
bezahlt, die versprochen wurde; d) die Zahlung überhaupt ver-
weigert; e) die Amortisation einstellt; f) größere Anlehen aufnimmt,
als durch die Gesetzgebung bewilligt wurden; g) im geheimen An-
lehen aufgenommen werden; h) Zwangsanlehen aufgenommen werden;
i) steuerfreie Anlehen mit Steuern belastet werden; j) Schulden-
tilgung ausgesprochen wird; k) große Kreditbedürfnisse durch
schwebende Schulden befriedigt werden; 1) übermäßige Papiergeld-
mengen in Umlauf gesetzt werden. Mehrere Staaten bieten für
diese nicht entsprechende Behandlung des Staatskredites Beispiele,
unter denselben besonders das absolutistische Österreich bis zur
Einführung des Parlamentarismus. Wie früh sich die Überzeugung
entwickelte, daß die Rechte der Staatsgläubiger nicht verletzt werden
dürfen, dafür bringt Sieveking ein interessantes Beispiel: er er-
wähnt, welche strenge Gesetze in Venedig die Rechte der Gläubiger
verteidigten, so daß strenge Strafen gegen jenen verhängt wurden,
der es wagen würde die Reduktion der Staatsschuld oder der schul-
digen Zinsen zu beantragen ?).
Eine wichtige Aufgabe der obersten Leitung des Staatskredit-
wesens ist es, die Mittel zur Stärkung des Staatskredites zu er-
forschen. Oft wurden zur Hebung des Staatskredites, zur Ver-
breitung der Staatsschuldentitres gewaltsame oder gekünstelte Maß-
regeln angewendet. So sehen wir, daß bei Ablösung der englischen
Landtaxe ein maßgebender Gesichtspunkt war, daß diese Ablösung
mit Staatsobligationen geschehe. In den Vereinigten Staaten war
die Bankgesetzgebung von 1862 von dem Gesichtspunkte beherrscht,
die zu emittierenden Staatsbonds zu placieren, weshalb die Deckung
der Banknoten in Staatsobligationen gefordert wurde. Im Staate
New York beobachtete man eine bedeutende Steigerung des Kurses
der Kommunalobligationen, als gestattet wurde, daß die Ver-
sicherungsanstalten diese Papiere zur Deckung der Prämien ver-
wenden dürfen.
Die richtige Verwaltung des Staatskredites ist ein wichtiges
Moment, welches auf den Kurs der Staatspapiere Einfluß nimmt.
Der Zins war nach Leroy-Beaulieu vor dem Kriege für Staaten
ersten Ranges 2—28/, Prozent, für. Staaten zweiten Ranges 3'/ Pro-
zent usw. Eine wichtige Aufgabe der Staatskreditverwaltung ist es
nun, das Sinken des Kurses der Staatspapiere hintanzuhalten. In
mehreren Staaten, so England, Deutschland ?), Österreich, Ungarn
1) Genueser Finanzwesen S. 164.
*) Siehe hierüber die Debatte im Deutschen Reichstag im Jahre 1910.
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