Full text: Finanzwissenschaft

VIII. Abschnitt. Die Verwaltung der Staatsschuld. A 
Ganz eigentümlicher Art ist die Verwaltung der Staatsschuld, 
wie sie sich in England entwickelt hat, wo die Bank von England 
mit den hiermit verbundenen Agenden betraut ist. Die Tätigkeit 
der Bank hinsichtlich der Staatsschuld ist folgende !): Was vorerst 
die schwebende Schuld betrifft, so ist die Bank bevollmächtigt, auf 
Grund der mit Bewilligung des Parlaments emittierten Treasury 
Bills, Exchequer Bills usw. dem Staate Kredit einzuräumen, sowie 
überhaupt Vorschüsse zur Ausgleichung der zwischen Einnahmen 
und Ausgaben sich ergebenden Differenzen. Was die stehende Staats- 
schuld betrifft, so geschieht die Einzahlung bei der Bank; jeder, 
der auf ein Anlehen unterschreibt, erhält bei der Bank ein Konto. 
Das Hauptbuch enthält in alphabetischer Ordnung die Namen der 
Staatsgläubiger. Auch die Übertragung der Staatstitres geht in 
den Büchern der Bank vor sich. Bei der Anweisung der Divi- 
denden ist das Vorgehen folgendes: vorerst werden die Dividend- 
Books ausgestellt, in welchen jeder Gläubiger und seine Forderung 
verzeichnet steht; auf Grund der Dividend-Books werden die An- 
weisungen (Dividend- Warrants) ausgestellt. Jeder Zinsberechtigte 
nimmt den für ihn ausgestellten Warrant entgegen und unterschreibt 
denselben, worauf das Dividend-Pay-Office denselben einlöst. Die 
ausgezahlten Warrants werden im Cheque-Office eingezeichnet und 
auf Grund dieser Einzeichnungen kann die Summe der ausgezahlten 
Warrants berechnet werden. Der Staatsgläubiger kommt, wie hier- 
aus ersichtlich, mit den Finanzorganen in gar keine Berührung. Die 
nicht aufgenommenen Zinsen werden nach zehn Jahren auf das 
Konto des National Debt Commissioner eingetragen, können aber zu 
jeder Zeit in Anspruch genommen werden. Für die Verwaltung 
der Staatsschuld erhält die Bank nach den ersten 600 Millionen 
300 Pfund für jede Million, darüber hinaus für jede Million 
150 Pfund. 
2. Staatsschuldenbuch. Kin eigentümliches System der 
Staatsschuldenverwaltung ist das Staatsschuldenbuch. Die 
grundlegende Idee stammt aus England, obwohl dort eigentlich ein 
selbständiges Staatsschuldenbuch nicht existiert. Der Staat über- 
gab die Verwaltung der Staatsschuld der Bank, in deren Büchern 
jeder Gläubiger des Staates eingeschrieben ist. Die Schuld ist 
also wesentlich Buchschuld. Der Gläubiger erhielt früher über- 
haupt keine Schuldverschreibung, erst seit 1863 werden solche aus- 
gegeben. Doch wird die Ausstellung dieser Schuldscheine selten 
in Anspruch genommen und Vermögensübertragungen werden unter 
') Philippovich, Die Bank von England im Dienste der Finanzver- 
waltung des Staates, Wien 1885. 
352
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.