Full text: Finanzwissenschaft

6. Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes. 
Augen zu verlieren; 7. er muß ein guter Haushalter sein; 8. er 
uß eine große Erkenntnis haben; 9. er muß alle Okonomien des 
Staates verstehen; 10. er muß gelehrt sein, ob er die Gelehrsam- 
eit auf Akademien, aus Büchern, aus der Erfahrung, oder durch 
die Vereinigung der Bücher mit der Erfahrung erworben hat, das 
ist gleichgültig; 11. er muß ein großes Genie sein. Niemand kann 
in großer Kameralist sein, der nicht ein großes Genie besitzt. Ein 
großes Genie besteht hauptsächlich in einer großen Erfindungskraft, 
und daß man viele, dem menschlichen Geschlechte nützliche und 
wichtige Wahrheiten in allgemeine Begriffe bringen und in ein 
neues Licht und Verhältnis setzen kann. Man sieht leicht, daß 
diese Eigenschaft einem großen Kameralisten ganz unentbehrlich ist. 
2. Die Aufgaben des Finanzministeriums. Gemäß 
der doppelten Natur des Finanzministeriums müssen wir dessen 
Wirkungskreis und Tätigkeit vorerst in zwei Teile scheiden. Der 
eine Wirkungskreis besteht aus jenen Aufgaben, welche das Finanz- 
ministerium mit Beziehung auf die finanzielle Gesetzgebung ausübt. 
jerher gehört also in erster Linie die Vorbereitung des jährlichen 
Staatshaushaltsgesetzes, und insoferne hierfür kein spezielles Organ 
existiert, die‘ Zusammenstellung der jährlichen Staatsrechnung. 
benso folgt aus dem der Gesetzgebung gegenüber bestehenden 
Wirkungskreise die Vorbereitung der finanziellen Gesetzentwürfe, 
namentlich aller auf die Staatseinnahmen, insbesondere Steuern und 
Staatskredit bezüglichen Gesetzentwürfe. Der andere Wirkungs- 
eis bezieht sich auf die Ausübung der vollziehenden Gewalt auf 
dem Gebiete des ganzen Finanzwesens. In der Regel übt das 
inanzministerium alle Rechte der vollziehenden Gewalt auf dem 
Gebiete des Finanzwesens aus. Doch kommen diesbezüglich auch 
Ausnahmen vor; so sind in einzelnen Fällen gewisse Bestandteile 
des Staatsvermögens jenen Ministerien untergeordnet, denen sie der 
Natur der Sache nach viel näher stehen, so Domänen und Forste 
dem landwirtschaftlichen Ministerium, gewerbliches oder Handels- 
vermögen, Eisenbahnen dem Handels- oder Verkehrsministerium usw. 
n einzelnen Staaten haben gewisse Zweige der Finanzverwaltung 
rößere Selbständigkeit erhalten, so Monopole, Zölle, die finanz- 
rechtliche Verwaltung usw. Auf dem Gebiete der Exekutive hat 
as Finanzministerium ferner zwei Aufgaben: die Realisierung der 
innahmen und die Flüssigmachung der Ausgaben. Nach der Ver- 
schiedenheit der Einnahmen differenziert sich wieder die Aufgabe 
es Finanzministeriums. Endlich bildet die Sorge für den Staats- 
edit und die Staatsschulden eine der wichtigsten Aufgaben des 
inanzministers, welchem die Verwaltung und Registrierung des 
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