Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Die staatswirtschaftliche Regierung. , 
gesamten produktiven und unproduktiven Staatsvermögens zur Seite 
steht. Demgemäß beziehen sich die Hauptzweige der Regierungs- 
und Verwaltungstätigkeit des Finanzministeriums auf folgende Auf- 
gaben: a) den Staatshaushaltsplan; b) die finanzielle Gesetzgebung; 
c) das Staatsvermögen; d) die Staatsschuld; e) die direkten Steuern; 
f) die indirekten Steuern; g) die Staatsausgaben. 
Der Umstand, daß das Finanzministerium weder über alle 
Einnahmequellen verfügt, noch natürlich über die Ausgaben, macht 
Verfügungen notwendig, daß dasselbe trotzdem über die gesamten 
Einnahmen und Ausgaben orientiert sei, da es nur unter dieser 
Voraussetzung und bei entsprechender Ingerenz den Staatshaushalt 
richtig zu leiten vermag. 
Nach diesen Hauptzweigen sehen wir auch in den meisten 
Staaten das Finanzministerium organisiert. Das eigene Interesse 
der Verwaltung, aber auch die Orientierung der Staatsbürger und 
die wissenschaftliche Fortentwicklung des Finanzwesens, haben in 
neuerer Zeit in allen Staaten das Finanzministerium, ebenso wie die 
anderen Zweige der Verwaltung genötigt, statistische und andere 
Arbeiten zu publizieren, Enqueten abzuhalten usw. 
Wenn wir die tatsächliche Gestaltung ins Auge fassen, so 
sehen wir, daß überall mehr weniger in diesem Rahmen sich der 
Organismus des Finanzministeriums bewegt. Eine bemerkenswerte 
Abweichung finden wir in England. In England stehen an der 
obersten Spitze des Finanzwesens der Präsident des Ministerrates 
bzw. der Schatzkanzler (First Lord of the Treasury) und der eigent- 
liche Finanzminister (Chancellor of the Exchequer); beide Funk- 
tionen können auch in einer Person vereinigt werden, wenn der 
Finanzminister Mitglied des Unterhauses ist, ja, in diesem Falle 
werden beide Amter seit 1717 vereinigt. Da der First Lord of 
the Treasury zugleich Ministerpräsident oder — da diese Funktion 
eigentlich dem englischen Staatsrecht fremd ist — Prime Minister 
ist, so vereinigen sich in diesem Falle in seiner Person drei Funk- 
tionen. So vereinigten Peel und Gladstone die drei Funktionen, 
da Gladstone aber 1880 die Unmöglichkeit einer solchen Kumulation 
einsah, verzichtete er auf das Finanzministerium. Im Anfange war 
die Aufgabe des Chancellor, den Treasurer zu überwachen und als 
Gegengewicht zu funktionieren. Dem Finanzminister zur Seite 
steht eine aus drei Mitgliedern (Junior Lords) bestehende Kom- 
mission, deren Bedeutung jedoch eine untergeordnete ist. 
3. Fiskus. Unter der Bezeichnung Fiskus wird in der Regel 
die staatliche Finanz als Subjekt verstanden. Der Begriff stammt 
aus dem römischen Recht und fand im Mittelalter dann Anwendung, 
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