BR 6. Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes.
wenn der Fürst außer den aus seinem eigenen Besitz stammenden
Einkommen solches Einkommen besaß, das ihm als Repräsentant
des Staates gebührte. Diese Einkommen bildeten das sogenannte
Ararium, welches gleichfalls als mit Privilegien bekleidete juristische
Person Fiskus genannt wurde. In neuester Zeit ist in der Natur
dieses Fiskus eine große Veränderung vorgegangen. Der Fiskus
beschränkt sich nämlich nicht bloß auf finanzielle Funktionen,
sondern spielt eine bedeutende volkswirtschaftliche Rolle. Der
Fiskus ist vor allem Bankier, indem er mit staatlichen Geldern,
staatlichen UÜberschüssen Banken, Sparkassen, manchmal auch
Einzelnen Darlehen gibt, wodurch er auf die Gestaltung des Zins-
iußes Einfluß ausübt; der Fiskus nimmt teil an der Gründung von
industriellen, kommerziellen und Verkehrsunternehmungen; der
Fiskus beeinflußt durch die den Banken zur Verfügung gestellten
Summen den Geldverkehr, wie dies z. B. in Nordamerika durch
Bereitstellung von Edelmetall für den Außenhandel geschieht; der
Fiskus gewährt der Landwirtschaft und den ihr dienenden Kredit-
instituten Darlehen usw. Der Staatskredit ist ein ununterbrochen
wirkender Faktor, welcher stetig den Kapitalmarkt beeinflußt. Hier-
durch wird der Fiskus zu einem der wichtigsten Organe der Volks-
wirtschaft, ja auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Tätigkeit zu
einem der wichtigsten, einflußreichsten Unternehmer. Der Fiskus
nımmt — wie Alessio sagt — in der wirtschaftlichen Welt des
heutigen Großstaates eine zentrische Stelle ein.
In der Organisation des Fiskus lassen sich drei Systeme
unterscheiden. Das eine ist das französische System, welches über-
haupt das System der meisten größeren Staaten Europas ist und
dessen KEigentümlichkeit darin besteht, daß der Staat mit wenig
Ausnahmen seine Einnahmen, Ausgaben, Kreditoperationen und die
damit verbundenen Funktionen selbst verwaltet. Das zweite ist
das englische System. Die Eigentümlichkeit dieses Systems besteht
in der Mitwirkung der englischen Bank, welche die staatlichen Ein-
nahmeüberschüsse, die Ausgaben und die Staatsschuld verwaltet *).
Das dritte System ist das amerikanische, das namentlich die In-
stitution des Independent Treasury kennzeichnet, das mit der
Aufgabe betraut ist, den Geldumlauf regulierend zu beeinflussen.
Hiermit ist der Staatsschatz in den Valutakampf hineingezogen, da
er die Pflicht hat, die Zirkulation mit der nötigen Menge von
Edelmetall, namentlich Gold, zu versehen.
') Eine ausführliche Schilderung dieses Systems, siehe Philippovich, Die
Bank von England im Dienste der Finanzverwaltung des Staates (Wien 1885)
und Schortmann, Die Zentralnotenbanken im Dienste der staatlichen Kassen-
verwaltung (Stuttgart 1910).
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