Full text: Finanzwissenschaft

rgänzungen und Berichtigungen. 
Im Jahre 1926 wurde in den Vereinigten Staaten die oft ab- 
eänderte Erbschaftssteuer abermals modifiziert. Die Erbschafts- 
steuer steigt bei Erbschaften über 10 Millionen Dollar auf 20 Pro- 
zent (vordem 40 Prozent). KErbschaften unter 100000 Dollar sind 
steuerfrei. Abzüge sind gestattet für die an die Einzelstaaten ge- 
ahlten Erbschaftssteuern. 
3. Vereinigte Staaten von Nordamerika. Schuldentilgung: 
„Die Verwendung des steigenden Überschusses zu weiterer Zinsen- 
ilgung ist weiser als allgemeine Ermäßigung der Steuern. Der 
ößere Teil der Ermäßigungen stammt aus Quellen, welche für 
weitere Reduktionen nicht zur Verfügung stehen. Bedeutende 
teuerreduktionen wurden bereits effektuiert und die Steuerlast ist 
im Verhältnis zu anderen Staaten nicht groß. Schuldentilgung 
stärkt den Kredit, macht die Energien der zukünftigen Generatione 
frei für die Lösung ihrer eigenen Probleme und führt schließlich 
urch die Abnahme der Zinsenlast zur größten Steuerermäßigung.“ 
Blakey, Revenue Act of 1926, American Economic Review, 
September 1926, S. 424.) 
4. Steuersystem in Sowjetrußland. Da das kommunistische 
irtschaftssystem der revolutionären russischen Sowjetrepublik 
wesentlich von den individualistischen der historischen Kulturstaaten 
abweicht, schien es nicht angezeigt, das dort bestehende Steuer- 
system im Zusammenhange mit dem anderer Staaten zu behandeln. 
jer sollen aber einige Daten über das gegenwärtige Steuersystem 
der russischen Sowjetrepublik nachgetragen werden, wie sie dem 
erke Haensel’s: Das Steuersystem Sowjetrußlands (Berlin 
926) zu entnehmen sind. Mit der Aufhebung des Privateigentums 
ommen natürlich alle Steuerquellen in den Besitz des Staates und 
damit verschwindet auch das Steuerwesen. Dies war auch in Ruß- 
and der Fall zu der Zeit, in der man mit der Expropriation Ernst 
achen wollte. Überdies machte auch die gänzliche Entwertung 
es Geldes die Steuer wesenlos. Diese Periode der Steuerlosigkeit 
dauert jedoch nur kurze Zeit. Sowie der Bolschewismus genötigt 
ist, in die Bahnen des Privateigentums zurückzukehren, kommt 
auch das Steuerwesen wieder zu Ehren und im großen ganzen hat 
Sowjetrußland heute dasselbe System wie die historischen Staaten: 
direkte, indirekte Steuern, Gebühren, Zölle usw. Die wichtigsten 
Steuerarten sind folgende: a) Direkte Steuern und zwar Gewerbe- 
steuer, Einkommensteuer, Landwirtschaftssteuer, Grundrentensteuer, 
rbschafts- und Schenkungssteuer, Militärdienststeuer. b) Indirekte 
Steuern und zwar: Salzsteuer, Zuckersteuer, Tabaksteuer, Alkohol- 
steuer, Naphthasteuer, Textilsteuer, Zündhölzchensteuer, Tee- und 
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