rgänzungen und Berichtigungen.
Im Jahre 1926 wurde in den Vereinigten Staaten die oft ab-
eänderte Erbschaftssteuer abermals modifiziert. Die Erbschafts-
steuer steigt bei Erbschaften über 10 Millionen Dollar auf 20 Pro-
zent (vordem 40 Prozent). KErbschaften unter 100000 Dollar sind
steuerfrei. Abzüge sind gestattet für die an die Einzelstaaten ge-
ahlten Erbschaftssteuern.
3. Vereinigte Staaten von Nordamerika. Schuldentilgung:
„Die Verwendung des steigenden Überschusses zu weiterer Zinsen-
ilgung ist weiser als allgemeine Ermäßigung der Steuern. Der
ößere Teil der Ermäßigungen stammt aus Quellen, welche für
weitere Reduktionen nicht zur Verfügung stehen. Bedeutende
teuerreduktionen wurden bereits effektuiert und die Steuerlast ist
im Verhältnis zu anderen Staaten nicht groß. Schuldentilgung
stärkt den Kredit, macht die Energien der zukünftigen Generatione
frei für die Lösung ihrer eigenen Probleme und führt schließlich
urch die Abnahme der Zinsenlast zur größten Steuerermäßigung.“
Blakey, Revenue Act of 1926, American Economic Review,
September 1926, S. 424.)
4. Steuersystem in Sowjetrußland. Da das kommunistische
irtschaftssystem der revolutionären russischen Sowjetrepublik
wesentlich von den individualistischen der historischen Kulturstaaten
abweicht, schien es nicht angezeigt, das dort bestehende Steuer-
system im Zusammenhange mit dem anderer Staaten zu behandeln.
jer sollen aber einige Daten über das gegenwärtige Steuersystem
der russischen Sowjetrepublik nachgetragen werden, wie sie dem
erke Haensel’s: Das Steuersystem Sowjetrußlands (Berlin
926) zu entnehmen sind. Mit der Aufhebung des Privateigentums
ommen natürlich alle Steuerquellen in den Besitz des Staates und
damit verschwindet auch das Steuerwesen. Dies war auch in Ruß-
and der Fall zu der Zeit, in der man mit der Expropriation Ernst
achen wollte. Überdies machte auch die gänzliche Entwertung
es Geldes die Steuer wesenlos. Diese Periode der Steuerlosigkeit
dauert jedoch nur kurze Zeit. Sowie der Bolschewismus genötigt
ist, in die Bahnen des Privateigentums zurückzukehren, kommt
auch das Steuerwesen wieder zu Ehren und im großen ganzen hat
Sowjetrußland heute dasselbe System wie die historischen Staaten:
direkte, indirekte Steuern, Gebühren, Zölle usw. Die wichtigsten
Steuerarten sind folgende: a) Direkte Steuern und zwar Gewerbe-
steuer, Einkommensteuer, Landwirtschaftssteuer, Grundrentensteuer,
rbschafts- und Schenkungssteuer, Militärdienststeuer. b) Indirekte
Steuern und zwar: Salzsteuer, Zuckersteuer, Tabaksteuer, Alkohol-
steuer, Naphthasteuer, Textilsteuer, Zündhölzchensteuer, Tee- und
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