Reservekonten.
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Jahr dieses Bilanzkunststückes unberührt bleibt, aber eine Re
serve teilweise verschwindet.
Die stille Reserve könnte in eine offene Rücklage verwandelt
werden, wenn sie zur Gewinnverstärkung herangezogen, „liqui
diert“ und im Verteilungsvorschlag als Rücklage in Ansatz ge
bracht wird. Bei einer Umwandlungsgründung wurden die der
Aktiengesellschaft überwiesenen Forderungen, die einen buch
mäßigen Gesamtbetrag von M. 3 840 848,54 darstellten, um
445 498,63, die eingebrachten Wechsel (Gesamtwert 451 784,69)
mn 60 000 niedriger berechnet und in die Eröffnungsbilanz ein
gestellt. Später wurde diese stille Reserve von zusammen
M. 505 498,26 wieder auf Debitoren-Konto übertragen. Der aus
dem Eingang dieser Forderungen und Wechsel zufließende Ge
winn wurde von der Generalversammlung teilweise zurück
gestellt: es handelte sich also um die Auflösung bzw. Liquidie
rung einer stillen Reserve und ihre teilweise Umwandlung in
p iue offene.
9. Abschiritt.
Die echten offenen
Reservekapitalien der Aktiengesellschaften.
(Übersicht S. 98.)
Der Nennbetrag des Grundkapitals ist, abgesehen von einer
Kapitalherabsetzung oder -erhöhung, unverändert unter die
Passiva aufzunehmen (§ 261 Ziff. 5). Daraus folgt, daß auch
Jede Kapitalansammlung über den Betrag der unveränderlichen
Einlage hinaus als Sonderposten in der B. erscheinen muß. Da
Aktiengesellschaften regelmäßig eigenes Kapital über den Betrag
'bres Grundkapitals ansammeln, zu bestimmten Zwecken und
Zu künftiger Verwendung zurückhalten, zurückstellen, reser
vieren, Gewinnanteile von der Verteilung ausschließen und an-
Sa mmeln müssen, so nennt man diese Teile des Reinvermögens
ber Aktiengesellschaften Reservekonten, Ergänzungs- oder Re-
Se wekapitalien, Reservefonds, Zusatzkapital, Rücklagen. Ein Re-
s ervefonds ist somit der Teil des Eigenkapitals der Gesellschaft,
ber nicht Grundkapital ist.
Meitner, Buchhaltung und Bilanzkunde, II. 6. u. 7. Aufl-
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