Object: Ueber die Möglichkeit einer volkswirthschaftlichen Harmonie

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Selbst das stehende Capital besitzt diese Eigenschaft und 
unterscheidet sich nur vom umlaufenden Capital dadurch, dass 
seine Reproduction in einer viel längeren Zeitperiode vor 
sich geht. 
Wenn das Capital derart mit dem Grund und Boden 
dauernd verschmolzen wird, dass es weder davon getrennt, 
noch einem neuen Zwecke zugewandt werden kann, so wird 
dasselbe zum Bestandtheile des Bodens; der Capitalzins wird 
factisch zur Grundrente, indem die aus der Melioration erzielte 
Einkunft fortan denselben Gesetzen gehorcht, denen die Grund 
rente unterworfen ist. 
Es lässt sich selbstverständlich’ keine feste Grenze ziehen, 
wo das umlaufende zum festen Capital, und wo dieses zum 
Bestandtheile des Grundstückes wird. Es giebt vielmehr eine 
unzählige Menge von Abstufungen in der Scala der Beweg 
lichkeit der Capitalien, von den raschverwüstlichen Lebens 
mitteln herab bis zu den dauerhaftesten Ent- und Bewässerungs 
arbeiten hinunter. 
Dennoch bleibt die Beweglichkeit das Hauptmerkmal des 
Capitals, und in dem einzelnen Falle kann nur noch der Grad 
dieser Beweglichkeit in Frage kommen: Der Bankherr kann 
in einem Tage grosse Capitalien aus einem Geschäfte in ein 
anderes, sei es im In- oder im Auslande, übertragen. Der 
Kaufmann kann auch in mehr oder weniger kurzer Zeit von 
einem Handelszweig zum anderen, oder zur Industrie, zur 
Landwirthschaft übergehen. Der Pächter kann in wenigen 
Jahren von Weide- zu Ackerbau-Wirthschaft übergehen, oder 
von Ost nach West ziehen, wenn ihm hier die Pacht-, Absätz 
en d andere Verhältnisse besser dünken. — Der Grundbesitzer 
dagegen nimmt in der Volks wirthschaft eine vollkommen ab 
wartende Stellung ein; er hat keinen persönlichen Willen; er 
darf die Initiative nicht ergreifen; er kann sein Einkommen 
nur in der Form der Grundrente beziehen, und die Höhe dieser 
hängt ausschliesslich ab von der jeweiligen Lage der Volks- 
wirthschaft.
	        
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