Staaten doch verschont geblieben sind. Hausbesitz
findet sich bei den Weichkohlenarbeitern im Gegen-
satz zu den Hartkohlenarbeitern nur selten. Etwa zur
Hälfte wohnen erstere in Zechenhäusern. Dabei be-
steht der engste Zusammenhang zwischen Arbeits- und
Mietverhältnis. Die Bergwerksgesellschaft als Eigen-
Weichkohlenbergbau WTartkoblenbenq6au
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Abb. 38. Verteilung der Kohlenbergarbeiter nach Wohnstätten.
tümerin des ganzen Gebiets, in dem die Zechenkolonie
liegt, geht nun vielfach so weit, daß sie auch den
persönlichen Verkehr ihrer Arbeiter regelt, was vor
allen Dingen dem Zwecke dient, ein Eindringen der
Union auf der betreffenden Grube zu verhindern. Da
sie über die Wege, die öffentlichen Plätze und die
öffentlichen Gebäude verfügt, ist es ohne ihren Willen
einem Fremden kaum möglich, in eine solche Zechen-
kolonie und bei ihren Bewohnern Eingang zu finden.
Es liegt auf der Hand, daß diese Verhältnisse den
stärksten Widerspruch der Union hervorrufen und
nicht selten bei deren‘ Propagandafeldzügen zu
Gewalttätigkeiten Anlaß geben. Die Wohnungsver-
hältnisse in diesen Zechenkolonien entsprechen,
wenn es auch Musterkolonien gibt, zum guten Teil
nicht den bescheidensten Anforderungen. Die wenig-
sten Häuser sind unterkellert oder mit Wasser sowie
Gas und Elektrizität versehen, im besondern lassen die
Abortanlagen vielfach alles zu wünschen übrig.
Die wichtigsten Seiten der Arbeitsbedingun- Arbeits-
gen werden durch Lohn und Arbeitszeit dar- bedingungen;
gestellt. Was letztere anlangt, so wird es manch einen A
überraschen, zu hören, daß der amerikanische Berg- Arbeitszeit.
arbeiter länger arbeitet als sein deutscher Kamerad.
Eine Reglung der Arbeitszeit durch Gesetz liegt, so-
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