uns in der Öffentlichen Hand liegt, was sich
cum grano salis wohl auch jetzt nach ihrem Übergang
auf die Reichsbahn-Gesellschaft noch sagen läßt,
während sie die Güterbeförderung nach einem syste-
matisch aufgebauten Tarif vornimmt, stehen die
amerikanischen. Eisenbahnen im Privateigentum und
bringen einen völlig unsystematischen Tarif zur
Anwendung. Durch die Schaffung der Interstate
Commerce Commission, welcher ein Oberaufsichts-
recht über die Eisenbahnen gegeben worden ist, hat
man versucht, die Verworrenheit dieser Verhältnisse
zu beseitigen, ohne daß dies jedoch in irgendwie
durchgreifender Weise bisher gelungen wäre. Die
Eisenbahnen sind wie für die Erschließung des ganzen
Landes so auch für die Entwicklung des Kohlenberg-
baus von größter Bedeutung gewesen. In unserm alt-
besiedelten Lande hat die Eisenbahn lediglich Absatz-
möglichkeiten. eines schon vorhandenen Bergbaus
erweitert, drüben hat sie dagegen in den meisten
Fällen erst die Inangriffnahme der Kohlenvorkommen
ermöglicht.
Infolge der geographischen Lage der amerikani-
schen Union ist ihr Kohlenmarkt ein weitgehend _CGeschlossenheit
geschlossenes Gebiet. Die geringen Mengen, die ‚des ameri-
in gewöhnlichen Jahren aus dem Auslande, im wesent- kanischen
lichen aus Kanada — nur in Ausstandsjahren kommen Kohlenmarktes,
für die Belieferung auch noch andere Länder in Be-
tracht —, in die Union eingeführt werden, machen
nur einen Bruchteil eines Prozents ihres riesigen Ver-
brauchs aus. Anderseits spielt auch die Ausfuhr in
der amerikanischen Kohlenwirtschaft nur eine geringe
Rolle, während wir 1926 z.B. 37,6 % unserer Stein-
= kohlenförderung ausgeführt haben.
a . Dem Aufbau des amerikanischen Staates legten
a. die Angelsachsen, welche den maßgebenden Volks-
bestandteil bilden, das Recht ihrer Heimat zugrunde.
Das bedeutete in bergbaulicher Beziehung die Ver-
bindung des Oberflächeneigentums mit dem
Eigentum an den in dem Boden enthaltenen Mine- Eigentumsrecht
ralien, wogegen bei uns ein Eigentumsrecht der All- des Boden-
gemeinheit an den Bodenschätzen besteht, das erst besitzers an den
durch Verleihung von dem einzelnen nutzbar gemacht Mineralien,
werden kann: Diese anders geartete Rechtsgestaltung
hat zu einer ungewöhnlichen Zersplitterung‘ des
amerikanischen Bergbaus geführt und nicht zuletzt
zu der schwierigen unentwirrbar scheinenden Lage
beigetragen, in der er sich zurzeit befindet. Einer
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