monatliche Abhaltung eines bestimmten Beitrages vom
Lohn (meist 1,50 $) Pflege und Heilbehandlung
finden. Ein Krankengeld für die Zeit der Arbeits-
unfähigkeit wird jedoch nicht gezahlt. Wird der
Arbeiter, außer durch Unfall, arbeitsunfähig, so steht
ihm im allgemeinen, wenn er nicht über eigene Er-
sparnisse verfügt oder die Hilfe seiner Angehörigen
in. Anspruch nehmen kann, nur das Armenhaus oder
die öffentliche Wohltätigkeit offen. Das Fehlen einer
sozialen Versicherung mag hingehen und vielleicht
lie beste Reglung bedeuten, da es den Mann auf sich
selbst. stellt, wenn Lohnverhältnisse bestehen, wie
zurzeit im Hartkohlenbergbau; wie die Dinge aber
im Weichkohlenbergbau liegen, müssen sich ohne eine
Sozialversicherung vielfach unhaltbare Bedingungen
ergeben.
Was die Unfallversicherung anlangt, so ist Unfall-
die früher bei Betriebsunfällen lediglich bestehende versicherung,
Haftpflicht des Unternehmers, die zum Wirksam-
werden Fahrlässigkeit zur Voraussetzung hatte, nicht
lange vor dem Kriege durch staatliche Entschädi-
gungsgesetze ersetzt worden. Gegenüber dem An-
spruch aus diesen Gesetzen steht dem Unternehmer
ein dreifacher Weg offen: die Selbstversicherung,
Versicherung bei staatlichen Versicherungsanstalten
oder bei privaten Versicherungsgesellschaften. Die Ent-
schädigungsgesetze weichen von Staat zu Staat je
nachdem sehr stark ab. Nach dem Gesetz des
wichtigsten Kohlenstaates Pennsylvanien wird eine
Entschädigung erst gewährt, wenn ein Unfall eine
Arbeitsunfähigkeit von mehr als 10 Tagen zur Folge
hat; für die ersten 30 Tage nach dem Unfall liegt
dem Arbeitgeber die Übernahme der Kosten der ärzt-
lichen Behandlung bis zum Höchstbetrage von 100 $
ob. Die Unfallentschädigung beträgt bei voller Ar-
beitsunfähigkeit 60 % des durchschnittlichen Wochen-
lohnes, jedoch nicht länger als 500 Wochen und nicht
mehr als 5000 $ im ganzen. Bei tödlichen Unfällen
trägt der Arbeitgeber die Begräbniskosten bis zum
Betrage von 100 $; die Höhe der Entschädigung an
die Hinterbliebenen hängt von deren Zahl ab, sie wird
in Prozenten des Lohnes bis zur Höchstdauer von
300 Wochen gewährt, dabei wird der Berechnung ein
Wochenlohn von nicht mehr als 20 und nicht weniger
als 10 $, also ein weit hinter der Wirklichkeit zurück-
bleibender Satz, zugrunde gelegt.
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