Full text : Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Kohlenbergbau der Ver. Staaten

monatliche Abhaltung eines bestimmten Beitrages vom
Lohn (meist 1,50 $) Pflege und Heilbehandlung
finden. Ein Krankengeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit
 wird jedoch nicht gezahlt. Wird der
Arbeiter, außer durch Unfall, arbeitsunfähig, so steht
ihm im allgemeinen, wenn er nicht über eigene Ersparnisse
 verfügt oder die Hilfe seiner Angehörigen
in. Anspruch nehmen kann, nur das Armenhaus oder
die öffentliche Wohltätigkeit offen. Das Fehlen einer
sozialen Versicherung mag hingehen und vielleicht
lie beste Reglung bedeuten, da es den Mann auf sich
selbst. stellt, wenn Lohnverhältnisse bestehen, wie
zurzeit im Hartkohlenbergbau; wie die Dinge aber
im Weichkohlenbergbau liegen, müssen sich ohne eine
Sozialversicherung vielfach unhaltbare Bedingungen
ergeben.
Was die Unfallversicherung anlangt, so ist Unfalldie
 früher bei Betriebsunfällen lediglich bestehende versicherung,
Haftpflicht des Unternehmers, die zum Wirksamwerden
 Fahrlässigkeit zur Voraussetzung hatte, nicht
lange vor dem Kriege durch staatliche Entschädigungsgesetze
 ersetzt worden. Gegenüber dem Anspruch
 aus diesen Gesetzen steht dem Unternehmer
ein dreifacher Weg offen: die Selbstversicherung,
Versicherung bei staatlichen Versicherungsanstalten
oder bei privaten Versicherungsgesellschaften. Die Entschädigungsgesetze
 weichen von Staat zu Staat je
nachdem sehr stark ab. Nach dem Gesetz des
wichtigsten Kohlenstaates Pennsylvanien wird eine
Entschädigung erst gewährt, wenn ein Unfall eine
Arbeitsunfähigkeit von mehr als 10 Tagen zur Folge
hat; für die ersten 30 Tage nach dem Unfall liegt
dem Arbeitgeber die Übernahme der Kosten der ärztlichen
 Behandlung bis zum Höchstbetrage von 100 $
ob. Die Unfallentschädigung beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit
 60 % des durchschnittlichen Wochenlohnes,
 jedoch nicht länger als 500 Wochen und nicht
mehr als 5000 $ im ganzen. Bei tödlichen Unfällen
trägt der Arbeitgeber die Begräbniskosten bis zum
Betrage von 100 $; die Höhe der Entschädigung an
die Hinterbliebenen hängt von deren Zahl ab, sie wird
in Prozenten des Lohnes bis zur Höchstdauer von
300 Wochen gewährt, dabei wird der Berechnung ein
Wochenlohn von nicht mehr als 20 und nicht weniger
als 10 $, also ein weit hinter der Wirklichkeit zurückbleibender
 Satz, zugrunde gelegt.

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